WISSENSWERTES ÜBER DIE LEHRE
 
 
Die Berufs- und Ausbildungsentscheidung ist keine leichte Sache. Es ist oft schwierig, aus der Vielzahl an Möglichkeiten jene auszuwählen, die zu einem passt und in der man seine Stärken optimal einsetzen kann. Umfassende Informationen können jedoch die Suche erleichtern. Wenn Sie zu jenen rund 40.000 Schülerinnen und Schülern gehören, die sich jedes Jahr für eine Lehrausbildung entscheiden, dann haben Sie sicher jede Menge Fragen. Fragen, die sich über einen weiten Bogen spannen – von der Suche nach einer geeigneten Lehrstelle bis hin zur Lehrabschlussprüfung.

Antworten auf einige dieser Fragen finden Sie auf dieser Seite. Diese soll Ihnen allerdings nur als Erstinformation dienen, damit Sie einen groben Überblick erhalten. Nähere und detailliertere Auskünfte erhalten Sie bei den Berufsinformationszentren der Wirtschaftskammern (» Wichtige Adressen) sowie des Arbeitsmarkservice (» Hilfreiche Links) sowie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes (» Wichtige Adressen).
 
 
WAS IST DIE LEHRE?

Die Lehre ist eine moderne Ausbildung, mit der Sie eine vollständige Berufsausbildung erwerben. Nach ihrem Abschluss sind Sie also zB Koch, Augenoptiker, Metalldesigner, Verwaltungsassistent etc.
 
 
WIE FUNKTIONIERT DIE LEHRE?

Die Lehre unterscheidet sich wesentlich von Ihrer bisherigen schulischen Ausbildung. Sie lernen die meiste Zeit nicht in einer Schule sondern in einem Unternehmen. Dort erwerben Sie das für Ihren Beruf notwendige fachliche Know-how. Ein bis zweimal in der Woche oder über mehrere Wochen geblockt besuchen Sie die Berufsschule. Eine gut ausgebildete Fachkraft muss nämlich auch über theoretisches Hintergrundwissen und eine solide Allgemeinbildung verfügen. Während der Lehrzeit sind Sie somit gleichzeitig Auszubildende bzw. Auszubildender in einem Betrieb und Schülerin bzw. Schüler einer Berufsschule.
 
 
WIE VIELE UND WELCHE LEHRBERUFE GIBT ES?

Derzeit gibt es mehr als 270 Lehrberufe. Wie Ihnen diese Interetseite zeigt, finden Sie in jedem Wirtschaftsbereich eine Reihe an Lehrausbildungen. Die Vielzahl der Ausbildungen ermöglicht es Ihnen, jenen Lehrberuf auszuwählen, der Ihren Stärken am besten entspricht.
 
 
WIE LANGE DAUERT EINE LEHRE?

Eine Lehre dauert entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre. Die meisten Lehrberufe sind dreijährig.
 
 
WANN KANN ICH MIT EINER LEHRE BEGINNEN?

Damit Sie eine Lehre beginnen können, müssen Sie neun Jahre Pflichtschule besucht haben.
 
 
WIE FINDE ICH DEN FÜR MICH PASSENDEN LEHRBERUF?

Es ist sicher nicht leicht, aus allen Lehrberufen den passenden auszuwählen. Im ersten Schritt geht es darum, dass Sie für sich selbst herausfinden, welche Interessen, Neigungen und Begabungen Sie haben. Dabei sollten Sie sich u.a. fragen, was Sie sich von Ihrem Beruf erwarten, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen und für welche Bereiche Sie sich sehr bzw. weniger interessieren. In einem zweiten Schritt sollten Sie so viele Informationen wie möglich über die verschiedenen Lehrberufe sammeln. Dabei können Sie Online-Medien heranziehen (» Nützliche Links) oder das persönliche Gespräch mit Berufsberatern suchen (» Wichtige Adressen). In Berufsinformationszentren (» Wichtige Adressen) können Sie auch Auswahltests machen, die Ihnen Entscheidungshilfen liefern. Wenn Sie sich ein umfassendes Bild gemacht haben, können Sie Ihre Entscheidung treffen.
 
 
WIE FINDE ICH EINE LEHRSTELLE?

Wenn Ihre Entscheidung für einen Lehrberuf gefallen ist, müssen Sie sich eine Lehrstelle suchen. Welcher Suchweg Sie dabei am ehesten zum Ziel führt, ist schwierig zu sagen. Es ist hilfreich, immer mehrere Möglichkeiten zu nutzen, weil sich dadurch Ihre Chancen erhöhen. Wichtig ist, mit „offenen Augen“ durch Ihren Wohnort zu gehen. Viele Betriebe schreiben offene Lehrstellen auf Anschlagtafeln in ihren Geschäftsräumen aus. Fragen Sie auch Bekannte und Verwandte, ob bei ihren Arbeitgebern Lehrstellen ausgeschrieben sind. Erkundigen Sie sich in der Schule, ob Betriebe offene Lehrstellen gemeldet haben. Wenn Sie eine „Schnupperlehre“ (berufspraktische Tage bzw. Woche) gemacht haben, haben Sie vielleicht schon den nötigen Kontakt für einen „echten“ Lehrplatz. Sie sollten aber auch dem AMS (» Nützliche Links) melden, dass Sie auf Lehrstellensuche oder Sie können sich auch selbst online im AMS-eJob-Room (» Nützliche Links) eintragen (bzw. dort auch das Lehrstellenangebot durchforsten). Die Wirtschaftskammern Österreichs haben ebenfalls eine Lehrstellenbörse (» Nützliche Links) eingerichtet.
 
 
WIE BEWERBE ICH MICH RICHTIG?

In einer Stellenanzeige für einen Lehrplatz ist häufig angegeben, wie Sie sich zu bewerben haben. Ist dem nicht so, dann fragen Sie im jeweiligen Betrieb nach. In kleineren Betrieben kann es durchaus sein, dass Sie direkt an den Chef kommen, der mit Ihnen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbart und Ihnen mitteilt, welche Unterlagen (zB Schulzeugnisse) Sie dazu mit zu bringen haben. In allen anderen Fällen bewerben Sie sich schriftlich.

Die schriftliche Bewerbung ist der erste Eindruck, den Ihr möglicher Arbeitgeber von Ihnen gewinnt. Da Ihr Ansprechpartner keinen anderen Anhaltspunkt über Ihre Persönlichkeit hat, sind Form und Inhalt der Bewerbung ausschlaggebend für den ersten Eindruck. Die Bewerbung wird somit zu Ihrer Visitenkarte. Bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen (» Nützliche Links) müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. So sollten sie vollständig, aktuell, sauber und natürlich frei von jeglichen Tipp-, Rechtschreib- und Grammatikfehlern sein. Lassen Sie daher alle Unterlagen Ihren Eltern oder Freunden durchlesen, damit Sie nichts übersehen. Kopieren Sie auf keinen Fall einen Musterbrief aus einem Bewerbungsratgeber, sondern vertrauen Sie auf Ihren eigenen Stil. Übertreiben Sie aber nicht – weder inhaltlich, noch im Umfang. Weniger ist oft mehr! Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Bewerbung auch tatsächlich passt, wenden Sie sich an ein Berufsinformationszentrum (» Wichtige Adressen) oder fragen Sie Ihren BO-Lehrer.
 
 
WAS MUSS ICH BEIM VORSTELLUNGSGESPRÄCH BEACHTEN?

Wenn der Abgabe von Bewerbungsunterlagen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch folgt, haben Sie bereits eine wichtige Hürde im Bewerbungsverfahren genommen. Um diese Chance auch optimal zu nutzen, ist es wichtig, sich umfassend auf den Auftritt vorzubereiten – das macht sicherer und selbstbewusster. Holen Sie einige Informationen über die Firma ein – das Internet kann dabei ein nützlicher Ratgeber sein. Sie können sich aber auch bei Bekannten und Verwandten erkundigen, ob sie Näheres über das Unternehmen wissen.

Das Vorstellungsgespräch ist ein „offizieller“ Termin. Bedenken Sie dies bitte auch bei der Wahl Ihrer Kleidung. Ausgefranste Jeans und ausgewaschenes T-Shirt sind dafür ungeeignet. Pünktlichkeit ist oberstes Gebot! Nehmen Sie sich genügend Zeit, damit Sie nicht abgehetzt oder sogar zu spät kommen.
Bereiten Sie sich auf den Gesprächstermin gut vor. Sie müssen damit rechnen, dass Sie über Ihre Motive für die Bewerbung, Ihre schulische Ausbildung und über Ihre Erwartungen an den Beruf befragt werden. Wenn Sie sich ein paar Antworten zurecht legen, sind Sie während des Gesprächs weniger nervös und wirken dadurch sicherer. Wenn Sie bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch Hilfe brauchen, können Sie sich auch an die Berufsinformationszentren der Wirtschaftskammern (» Wichtige Adressen) wenden.
 
 
WAS IST EIN LEHRVERTRAG?

Haben Sie eine Lehrstelle gefunden, schließen Sie und Ihr Lehrberechtigter (zB der Chef Ihres Lehrbetriebes) einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag ist die Basis für Ihre Ausbildung als Lehrling. Sind Sie noch nicht volljährig, muss auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag müssen Sie das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.
 
 
WIE LÄUFT DIE AUSBILDUNG IM BETRIEB KONKRET AB?

Von der Schule her wissen Sie, dass es für jeden Gegenstand einen Lehrplan gibt. Für die betriebliche Ausbildung gibt es etwas Ähnliches, nämlich das Berufsbild. Für jeden Lehrberuf gibt es ein eigenes Berufsbild, das österreichweit gilt. In ihm ist festgehalten, was Sie während Ihrer Lehrzeit in welchem Lehrjahr an Kenntnissen und Know-how erwerben. Wie ein Lehrplan ist auch ein Berufsbild nur grob formuliert. In Ihrem Lehrbetrieb gibt es wahrscheinlich für Sie daher einen konkreten Ausbildungsplan, der genauer festlegt, wann Sie welche Fertigkeit lernen und üben.

In der Schule gibt es Lehrer, im Betrieb Lehrberechtigte und Ausbilder. Der Lehrberechtigte ist verantwortlich für Ihre Ausbildung. Vereinfacht gesagt ist der Chef Ihres Lehrbetriebes Ihr Lehrberechtigter. In kleinen Unternehmen ist der Lehrberechtigte oft gleichzeitig Ihr Ausbilder. Er kann, wie das in größeren Unternehmen oft der Fall ist, aber auch eine andere Person mit Ihrer Ausbildung betrauen. Diese Person heißt Ausbilder. Er ist nicht nur fachlich kompetent, sondern ebenso wie ein Lehrer auch pädagogisch geschult. Im Wesentlichen trägt der Ausbilder (stellvertretend für den Lehrberechtigten) die Verantwortung für Ihre ordnungsgemäße Ausbildung. Dabei muss er den Inhalt und Zeitablauf Ihrer Ausbildung planen, Sie fachlich unterweisen, die Ausbildung überwachen und Kontakt mit Ihren Eltern bzw. der Berufsschule halten.
 
 
WAS LERNE ICH IN DER BERUFSSCHULE?

Man spricht bei der Lehre von einem dualen System. Das heißt, Sie werden an zwei verschiedenen Lernorten ausgebildet, im Betrieb und in der Berufsschule. Bei der Ausbildung im Betrieb steht das „learning by doing“ im Vordergrund. In der Berufsschule erwerben Sie den für die Ausübung Ihres Berufes notwendigen theoretischen Hintergrund und erweitern Ihre Allgemeinbildung. Auch zusätzliche fachpraktische Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Sie besuchen die Berufsschule entweder ein- bis zweimal in der Woche oder über mehrere (zB acht) Wochen geblockt. In letztem Fall sind viele Lehrlinge für die Zeit des Berufsschulbesuches in einem Internat untergebracht. Wie Sie es von Ihrer bisherigen Schullaufbahn gewohnt sind, wird die Berufsschule in Klassen geführt. Bei zB einem dreijährigen Lehrberuf haben Sie drei Klassen Berufsschule zu absolvieren.
 
 
WAS IST EIN AUSBILDUNGSVERBUND?

Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie in allen im Berufsbild angeführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. Nun ist es so, dass in einer hochspezialisierten Wirtschaft einige Betriebe nicht alle Positionen eines Berufsbildes vermitteln können. Damit diese Unternehmen dennoch Lehrlinge ausbilden können, gibt es den Ausbildungsverbund. Dabei werden Ihnen bestimmte Ausbildungsinhalte für Ihren Beruf nicht in Ihrem Lehrbetrieb, sondern in einer anderen Ausbildungseinrichtung (zB einem anderen Betrieb) vermittelt.
 
 
BEKOMME ICH GELD VON MEINEM LEHRBETRIEB?

Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis. Sie erhalten für Ihre Leistung im Betrieb daher eine Lehrlingsentschädigung. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag (das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die Lehrlingsentschädigung weiter. Als Lehrling sind Sie Arbeitnehmer Ihres Lehrbetriebes und daher arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert).
 
 
HABE ICH ANSPRUCH AUF URLAUB?

Wie jeder andere Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Werktage pro Jahr.
 
 
WIE LANGE IST MEINE ARBEITSZEIT?

Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in Ihrer Firma zB generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen.
 
 
WIE SCHLIESSE ICH DIE LEHRE AB?

Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung ab. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Haben Sie zB die Berufsschule ohne „Nicht genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur Ausübung Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben. Sie legen die Prüfung vor Experten Ihres Berufes ab.
 
 
WAS IST DIE LEHRLINGSSTELLE?

Die Lehrlingsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Ihre Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle. Die entsprechenden Adressen finden Sie unter (» Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern). Bei der Lehrlingsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, bei ihr melden Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.