Wien |
WAFF: Weiterbildungskonto plus – der Weiterbildungs-Tausender |
Was wird gefördert |
Finanzielle Förderung von beruflicher Aus- und Weiterbildung ( z. B. Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren) sowie kostenlose Beratung für die berufliche Entwicklung |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
ad 1) 90 % der Kurskosten, max. 1.000,00 EUR (Kurs oder Vorbereitungskurs zum erstmaligen erfolgreichen Nachholen des außerordentlichen Lehrabschlusses) bzw. 3.000,00 EUR (Kombination von Kurs und außerordentlichem Lehrabschluss ad 2) 90% der Kurskosten, max. 1.000,00 EUR ad 3) 50% der Kurskosten, max. 1.000,00 EUR für Beschäftigte nach ASVG und Vertragsbedienstete mit geringem Einkommen (maximal 1.300,00 EUR pro Monat netto) Ausnahme: Neue Selbstständige und Personen in Bildungskarenz erhalten diese Förderung nicht. |
Förderungsträger/ |
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) |
Fristen |
Förderanträge müssen spätestens drei Monate nach dem positiven Abschluss des gesamten Kurses eingereicht werden. |