Wien

WAFF: Personalentwicklung im Bereich Interkulturelle Kompetenz

Was wird gefördert

Förderung von Wiener Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkultureller Kommunikation und Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten:

  • Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z. B. Sprachkurse)
  • Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement
  • Führung und Motivation im interkulturellen Kontext

Wer wird gefördert

Unternehmen mit Sitz in Wien

Voraussetzungen

  • Aus- und Weiterbildungskosten werden ausschließlich für Personen mit Dienstort Wien gefördert
  • Gefördert werden die Aus- und Weiterbildungskosten für Personen, die in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG) sowie Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz und Lehrlinge.
  • Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung).

Höhe

50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal 10.000,00 EUR pro Unternehmen.

Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.

Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von 1.000,00 EUR erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens 500,00 EUR).

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Nordbahnstraße 36/1. Stiege/ 4. Stock, Zi 4,1020 Wien
Kontakt: Christine Klein
Tel.: 01/217 48 - 624
E-Mail: christine.klein@waff.at
Internet: www.waff.at

Fristen

Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.

Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen endet erst jeweils mit Ende eines Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.).
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.