Wien

WAFF: Förderung von AusbilderInnen

Was wird gefördert

AusbildnerInnenkurse, AusbildnerInnenprüfungen, einschlägige Weiterbildungen

Wer wird gefördert

Wiener Betriebe, die Lehrlinge ausbilden bzw. ausbilden wollen oder zusätzliche AusbilderInnen ausbilden wollen.

Voraussetzungen

  • Der/die AusbilderIn muss in einer (festen) Betriebstätte in Wien ausbilden.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Ausbildung im waff eingebracht werden muss. Es ist die Verpflichtungserklärung und ein Kostennachweis (Kopie der Rechnung) beizulegen.

Höhe

AusbilderInnenkurs:
Kurskosten bis max. 250,00 EUR pro AusbilderIn

AusbilderInnenprüfung:
Prüfungsgebühren bis max. 100,00 EUR pro AusbilderIn

sonstige einschlägige Weiterbildungen: 50 % der Kurskosten bis max. 250,00 EUR pro Lehrbetrieb

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
A-1020 Wien, Nordbahnstraße 36
Internet: http://www.waff.at
Kontakt:
Christine Klein
Tel: 01/217 48 DW 624
Fax: DW 222
E-Mail: christine.klein@waff.at

Fristen

Informationen erteilt der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Es können nur Ausbildungen gefördert werden, die nach dem 14.10.2002 begonnen haben.