Wien

WAFF: Innovationsassistenz

Was wird gefördert

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) fördert kleine und mittlere Unternehmen in Wien bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben - insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Organisation sowie Kommunikation und Informationsmanagement über die anteilige Kostenbeteiligung im Falle der Anstellung einer Innovationsassitenten / eines Innovationsassistenten mit Dienstort Wien.

Anteilig gefördert werden Personalkosten des/der Innovationsassistenten/In, innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen sowie bei Bedarf Beratungskosten.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU’s) in Wien, die ihre unternehmensgegen¬ständliche Tätigkeit seit mindestens 12 Monaten erfolgreich ausüben.

Voraussetzungen

  • Für die Umsetzung des Innovationsvorhabens ist Aufnahme mindestens eines/r zusätzlichen Mitarbeiters/Mitarbeiterin (InnovationsassistentIn) erforderlich.
  • Die/der Innovationsassistenten/In muss in einem unselbständigen, voll sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.
  • Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen ergeben.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.
  • Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („De-Minimis” Regelung).

Höhe

  • 50 % der Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, max. 7.300,00 EUR
  • 50 % der Beratungskosten, max. 4.700,00 EUR
  • 50 % des Bruttogehaltes (exkl. Zuschläge, Prämien, usw.) je InnovationsassistentIn, max. 47.000,00 EUR
Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
1020 Wien, Nordbahnstaße 36
Kontakt: Anita Authried
Tel.:01/217 48 DW 516 
Fax: 217 48 - 222
E-Mail: anita.authried@waff.at
Internet: http://www.waff.at

Fristen

Die aktuelle Einreichfrist läuft vom 5.6.2012 bis 9.8.2012.

Die Förderung für das Innovationsvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Aufnahme des/der InnovationsassistentIn kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen im waff) erfolgen.