Vorarlberg |
Bildungskarenz Plus - Vorarlberg |
Was wird gefördert |
Weiterbildungskosten – 1 Jahr Bildungskarenz |
Wer wird gefördert |
Vorarlberger Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Wohnsitz in Vorarlberg beruflich weiterbilden möchten. ArbeitnehmerInnen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen möchten |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Das Land Vorarlberg refundiert dem Unternehmen 50 % der Ausbildungskosten, maximal jedoch 2.500,00 EUR pro Person für maximal 30 Personen pro Unternehmen. |
Förderungsträger/ |
Amt der Vorarlberg Landesregierung |
Fristen | Anträge können bis 31.12.2011 eingebracht werden. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die Arbeitnehmer/in bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS Vorarlberg vor Beginn der Bildungskarenz ein. Den Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen, nachdem der/die ArbeitnehmerIn wieder beschäftigt ist, unter Vorlage der Rechnung beim Land Vorarlberg. |