Vorarlberg

Bildungskarenz Plus - Vorarlberg

Was wird gefördert

Weiterbildungskosten – 1 Jahr Bildungskarenz

Wer wird gefördert

Vorarlberger Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Wohnsitz in Vorarlberg beruflich weiterbilden möchten.

ArbeitnehmerInnen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen möchten

Voraussetzungen

  • das Unternehmen muss sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden
  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitnehmerIn muss in Vorarlberg sein
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung.
  • Während der Bildungskarenz erhält die karenzierte Person Weiterbildungsgeld in der Höhe von mindestens 14,53 EUR täglich. Darüber hinaus muss eine geringfügige Beschäftigung oder ein Stipendium (mind. 345,00 EUR, max. 366,33 EUR) vereinbart sein.
  • Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Unternehmen
Wichtig: Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz plus bestehen Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.

Höhe

Das Land Vorarlberg refundiert dem Unternehmen 50 % der Ausbildungskosten, maximal jedoch 2.500,00 EUR pro Person für maximal 30 Personen pro Unternehmen.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Vorarlberg Landesregierung
Landhaus, 6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-0
Fax: 05574/511-920095
E-Mail: land@vorarlberg.at

Mehr Info: Vorarlberger Landesregierung

Fristen

Anträge können bis 31.12.2011 eingebracht werden.

Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der/die Arbeitnehmer/in bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS Vorarlberg vor Beginn der Bildungskarenz ein.

Den Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen, nachdem der/die ArbeitnehmerIn wieder beschäftigt ist, unter Vorlage der Rechnung beim Land Vorarlberg.