Vorarlberg

Bildungsprämie für Unternehmer

Was wird gefördert?

Berufsbegleitende Ausbildung für UnternehmerInnen, z. B. Werkmeisterschulen, Vorbereitungslehrgänge für die Meisterprüfung, Universitätslehrgänge oder Fachakademien

Wer wird gefördert?

UnternehmerInnen die in Vorarlberg ansässig sind und wo der Sitz des Unternehmens in Vorarlberg ist

Voraussetzungen

  • Einzelunternehmer, voll haftende Gesellschafter von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 % an der Gesellschaft beteiligte handelsrechtliche Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften,
  • die noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben und die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren.
  • deren Jahresüberschuss/Gewinn nach Steuern nicht höher als 30.100,00 EUR netto ist (Freibetrag von 300,00 EUR pro Monat pro Unterhaltsberechtigten)

Förderart

einmaliger Barzuschuss

Höhe

  • bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200,00 EUR für Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigunsprüfung (ohne Stipendium), Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen
  • bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200,00 EUR für berufsbildende Fachkurse (Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden)

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Antrag ist zu stellen bei der:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch

Tel.: 050 258-4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at



Weitere Informationen sowie Download des Antrages unter:
http://www.bildungszuschuss.at/

Fristen

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.