Vorarlberg |
Bildungszuschuss - Wohnzuschuss für Lehrlinge Vlbg. |
Was wird gefördert |
Förderbar
sind: a) Unterkunftskosten, die aufgrund eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuchs entstehen b) Unterkunftskosten für einen Zweitwohnsitz, der aus Gründen der weiten Entfernung, der Art des Dienstverhältnisses oder der Verkehrsverhältnisse (fehlende bzw. mangelhafte öffentliche Verkehrsverbindungen) notwendig ist. |
Wer wird gefördert |
Diese Förderung richtet sich an Lehrlinge, die ihre Lehre in Vorarlberg absolvieren und aufgrund des Lehrverhältnisses bzw. des Berufsschulbesuches auf ein Privatquartier oder einen Heimplatz angewiesen sind und denen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen
siehe unter Richtlinien, download möglich unter: http://www.bildungszuschuss.at/ |
Höhe |
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.200,00 EUR jährlich. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Die
Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern
entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben
dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer
Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumtenschutz . Antrag ist zu stellen bei der: Tel.: 050 258-4200 |
Fristen |
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der jeweiligen Fachklasse, für Zweitwohnsitze bis Ende März für das vorangegangene Jahr gestellt werden. |