Vorarlberg |
Bildungszuschuss - Startkapital Vlbg. |
Was wird gefördert |
Förderung von berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 50 Unterrichtseinheiten. |
Wer wird gefördert |
Dieser Förderungsschwerpunkt richtet sich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben, die nach bzw. während der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, bei denen sich die Anforderungen an ihre Qualifikation auf Grund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung aber verändert hat. |
Voraussetzungen |
Voraussetzungen
siehe unter Richtlinien, download möglich unter: http://www.bildungszuschuss.at/ |
Höhe |
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- oder Weiterbildung stehenden Kosten, maximal 2.200,00 EUR jährlich. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Die
Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern
entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben
dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer
Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Antrag ist zu stellen bei der: Tel.: 050 258-4200 |
Fristen |
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme gestellt werden. |