Vorarlberg |
Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen |
Was wird gefördert |
berufsbegleitende Ausbildung, ausgenommen Universitäts- oder Fachhochschulstudium |
Wer wird gefördert |
Richtet sich an Personen (ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge), die berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren, die eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben muss, beispielsweise Werkmeisterschule, Fachkurse, Fachakademien, Universitätslehrgänge und Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung. |
Voraussetzungen |
Weitere Voraussetzungen
siehe unter Richtlinien, download möglich unter: |
Höhe |
|
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Die
Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern
entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben
dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer
Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Antrag ist zu stellen bei der: Tel.: 050 258-4200 |
Fristen |
Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. |