Vorarlberg

Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen

Was wird gefördert

berufsbegleitende Ausbildung, ausgenommen Universitäts- oder Fachhochschulstudium

Wer wird gefördert

Richtet sich an Personen (ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge), die berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren, die eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben muss, beispielsweise Werkmeisterschule, Fachkurse, Fachakademien, Universitätslehrgänge und Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung.

Voraussetzungen

  • Personen die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben (außer bei Lehrlingen)
  • ArbeitnehmerInnen oder Lehrlinge, die zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind und zumindest eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
  • noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben
  • Ausbildung berufsbegleitend
  • Monatsnettoeinkommen vor Ausbildungsbeginn von max. 2.150,00 EUR (Freibetrag von 300,00 EUR pro Unterhaltsberechtigte/n)

Weitere Voraussetzungen siehe unter Richtlinien, download möglich unter:
http://www.bildungszuschuss.at/

Höhe

  • bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200,00 EUR für Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigunsprüfung (ohne Stipendium), Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen
  • bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. 2.200,00 EUR für berufsbildende Fachkurse (Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden)

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Antrag ist zu stellen bei der:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch

Tel.: 050 258-4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Weitere Informationen sowie Download des Antrages unter:
http://www.bildungszuschuss.at/

Fristen

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.