Vorarlberg

Bildungskonto

Was wird gefördert

Gefördert werden sollen Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens vier Monaten, an mindestens 4 Tagen pro Woche 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum.
Ausgenommen von einer Förderung sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen.

Wer wird gefördert

Diese Förderung richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen.

Voraussetzungen

  • Personen die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben
  • noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben
  • eine mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können
  • vor Beginn der Ausbildung in Vorarlberg beschäftigt waren
  • Monatsnettoeinkommen vor Ausbildungsbeginn von max. 2.150,00 EUR (Freibetrag von 300,00 EUR pro Unterhaltsberechtigte/n)

Weitere Voraussetzungen siehe unter Richtlinien, download möglich unter:
http://www.bildungszuschuss.at/

Höhe

der Zuschuss ist gestaffelt und beträgt bis zu 275,00 EUR pro Monat für maximal zehn Monate

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Antrag ist zu stellen bei der:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Widnau 2-4
6800 Feldkirch

Tel.: 050 258-4200
E-Mail: info@bildungszuschuss.at

Weitere Informationen sowie Download des Antrages unter:
http://www.bildungszuschuss.at/

Fristen

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden.