Vorarlberg |
Bildungskonto |
Was wird gefördert |
Gefördert
werden sollen Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens
vier Monaten, an mindestens 4 Tagen pro Woche 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum.
Ausgenommen von einer Förderung sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen. |
Wer wird gefördert |
Diese Förderung richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen. |
Voraussetzungen |
Weitere Voraussetzungen
siehe unter Richtlinien, download möglich unter: |
Höhe |
der Zuschuss ist gestaffelt und beträgt bis zu 275,00 EUR pro Monat für maximal zehn Monate |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Die
Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern
entwickelt. Träger der neuen Bildungsförderung sind neben
dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer
Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Antrag ist zu stellen bei der: Tel.: 050 258-4200 |
Fristen |
Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn, muss jedoch spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn bzw. Ende des jeweiligen Schuljahres gestellt werden. |