Vorarlberg |
Bildungskonto Vorarlberg |
Was wird gefördert |
Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens
vier Monaten, an mindestens 4 Tagen pro Woche 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum.
Ausgenommen von einer Förderung sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen. |
Wer wird gefördert |
Diese Förderung richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust hinnehmen müssen. |
Voraussetzungen |
Weitere Voraussetzungen
siehe unter Richtlinien, Download möglich unter: |
Höhe |
bis zu 275,00 EUR pro Monat – maximal 2.750,00 EUR pro Jahr |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Antrag ist zu stellen bei der: Arbeiterkammer Vorarlberg Widnau 2-4 6800 Feldkirch Tel.: 05522/306-42000 |
Fristen |
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres gestellt werden. |