Tirol |
EPU-Kooperationsförderung Tirol (Ein-Personen-Unternehmen) |
Was wird gefördert |
|
Wer wird gefördert |
Förderungsnehmer können nur Kooperationen von mindestens zwei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein. |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Die Investitionsförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten:
|
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Tiroler Landesregierung |
Fristen |
Antragstellung vor Investitionsbeginn |