Tirol

EPU-Förderung Tirol (Ein-Personen-Unternehmen)

Was wird gefördert

Es werden die Lohn- und Lohnnebenkosten für die erste Anstellung bei einem Ein-Personen-Unternehmen gefördert. Nicht gefördert werden Sach- und Ausbildungskosten.
Zweck der Förderung ist

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Unterstützung von Unternehmen in Wachstumsbranchen
  • sinnvolle Ergänzung zum Arbeitsmarktpaket II des Bundes

Wer wird gefördert

Ein-Personen-Unternehmen (Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbHs) ohne geringfügige Beschäftigte mit Unternehmenssitz in Tirol.

Voraussetzungen

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Unternehmenssitz in Tirol

Höhe

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt und beträgt

  • bei Anstellung von Vollzeitbeschäftigten für Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren 400,00 EUR monatlich
  • bei Personen über 24 Jahre 300,00 EUR monatlich
  • bei Anstellung von Teilzeitbeschäftigten ab 20 Stunden bis zur Vollzeitbeschäftigung für Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren 200,00 EUR monatlich
  • bei Personen über 24 Jahre 150,00 EUR monatlich

Der Aufruf wird auf 100 Förderfälle beschränkt.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Mag. Melanie Juen
Tel.: 0512/508-3689
Fax: 0512/508-3584
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Internet: EPU-Förderung

Fristen

  • Der Antrag ist beim Sachgebiet Arbeitsmarkförderung spätestens vier Wochen nach Anstellung der Arbeitskraft einzureichen.
  • Anträge müssen bis zum 31.08.2010 beim Sachgebiet Arbeitsmarkförderung eingelangt sein.