Tirol |
Bildungskarenz Plus - Tirol |
Was wird gefördert |
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Tirol, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Tirol Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren |
Voraussetzungen |
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Höhe |
50 % der Ausbildungskosten bis max. 3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen. |
Förderungsträger/ |
Amt der Tiroler Landesregierung |
Fristen |
Für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 1.1.2010 begonnen haben gilt: Förderansuchen sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens 14 Tage nach Genehmigung der Bildungskarenz und Gewährung des Weiterbildungsgeldes (durch das AMS) einzureichen. |