Tirol

Bildungskarenz Plus - Tirol

Was wird gefördert

Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Tirol, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Tirol Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren

Voraussetzungen

  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitsnehmerIn muss in Tirol sein (Meldebestätigung)
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme an einer in Tirol zertifizierten Weiterbildungseinrichtung; die Maßnahme kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, wenn eine zertifizierte Weiterbildungseinrichtung mit der Durchführung betraut ist
  • Nachweis der Zuerkennung der Bildungskarenz und des Weiterbildungsgeld vom AMS für den/die ArbeitsnehmerIn
  • ArbeitgeberIn trägt die Weiterbildungskosten
  • Nur Weiterbildungsmaßnahmen die bis zum 31.12.2010 begonnen wurden; mindestens 20 Wochenstunden und höchstens 12 Monate umfassen

Höhe

50 % der Ausbildungskosten bis max.   3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung
Arbeitsmarktförderung
Heiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3599
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Direkte Kontakte:
helmut.wilhelmer@tirol.gv.at
sandra.spoerr@tirol.gv.at
Internet: Tiroler Landesregierung

Fristen

Für alle Bildungsmaßnahmen, die nach dem 1.1.2010 begonnen haben gilt: Förderansuchen sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens 14 Tage nach Genehmigung der Bildungskarenz und Gewährung des Weiterbildungsgeldes (durch das AMS) einzureichen.
Für Bildungsmaßnahmen, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben gelten die bisherigen Regelungen weiter:

Die Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.02.2009 in Kraft und gilt bis 30.06.2012; die Anträge müssen spätestens am 31.03.2012 beim Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, Amt der Tiroler Landesregierung, eingelangt sein.
Förderansuchen der Unternehmen sind spätestens bis drei Monate nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme einzubringen.