Tirol |
Ausbildungsverbund Tirol (avt) - Förderung |
Was wird gefördert? |
Ausbildungsmaßnahmen im Verbund zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der Lehrlingsausbildung.
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Wer wird gefördert? |
Ausbildungsbetriebe |
Voraussetzungen |
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Förderart |
Nicht rückzahlbare Barzuschüsse |
Höhe |
bei "verpflichtenden" Kursen:
bei "freiwilligen" Kursen:
bei zwischenbetrieblichen Maßnahmen:
Vorbereitsungskurse auf Lehrabschlussprüfungen:
maximale Gesamtförderung pro Lehrling: 1.000,00 EUR über die gesamte Lehrzeit Bestimmungen:
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Förderungsträger/ |
Ausbildungsverbund Tirol (avt) |
Fristen |
grundsätzlich vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme (bei einer Bildungseinrichtung und/oder im Partnerbetrieb) mit dem avt in Verbindung setzen Die Unterlagen sind bis spätestens drei Monate nach Beendigung der Ausbildungsmaßnahme(n) beim avt einzureichen (Förderantrag, Teilnahmebestätigungen, Einzahlungsbelege). |