Tirol

AK Tirol - Auslandsstipendium für Studierende

Was wird gefördert

Auslandsstipendien für ordentliche Hörer an einer ausländischen Hochschule bzw. Akademie für mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre. Es muss sich um einen anerkannten Teil eines österreichischen Studiums oder um anerkannte Studienteile handeln.

Wer wird gefördert

ordentliche Hörer an einer ausländischen Hochschule bzw. Akademie für mindestens 6 Monate und maximal 2 Jahre.
Es muss sich um einen anerkannten Teil eines österreichischen Studiums (oder eines Studiums an einer anerkannten Hochschule im EWR-Raum oder in der Schweiz) oder um anerkannte Studienteile handeln.

Voraussetzungen

  • nur Personen die arbeiterkammerumlagepflichtig sind bzw. deren Eltern arbeiterkammerumlagenpflichtig sind
  • Beihilfen werden nur gewährt, wenn kein Anspruch auf eine sonstige finanzielle Unterstützung (update, AMS, Dienstgeber etc.) besteht.
  • die Netto-Einkommensgrenze von 2.050,00 EUR pro Monat (für Ehepaar/Lebensgemeinschaft/AlleinerzeiherIn) darf nicht überschritten werden (Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind: 180,00 EUR)
Hinweis: auch Personen, die von der Studienbeihilfenbehörde eine Beihilfe bekommen, können einen Antrag stellen.

Höhe

Die Mindestbeihilfe für Auslandsstipendien beträgt pro Studienjahr 340,00 EUR,
die Höchstbeihilfe 850,00 EUR.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800/22 55 22-1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Internet: http://www.ak-tirol.com

Genauere Infos:
http://www.ak-tirol.com/ >> Beihilfenübersicht

Fristen

laufend