Tirol |
AK Tirol - Beihilfe
für Studierende |
Was wird gefördert |
- Ordentliche Studien (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium sowie das Doktoratsstudium der Human-, Veterinär- oder Zahnmedizin) an einer öffentlich anerkannten Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule
- Studium an einem Konservatorium, einer medizinisch-technischen Akademie, Hebammenakademie
- Fernstudien in Kooperation mit anderkannten österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen oder Fernstudien an der Universität Hagen
- Nicht gefördert werden Zweitstudien und Lehrgänge an der Universität sowie PhD-Studien
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Wer wird gefördert |
AK-Mitglieder, die berufsbegleitend studieren oder aufgrund dieser Ausbildung die Berufstätigkeit (vorübergehend) einstellen |
Voraussetzungen |
- Person bzw. zumindest ein Elternteil muss arbeiterkammerumlagepflichtig sein
- Das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen der Eltern darf bei einem Kind nicht über 1.560,00 EUR liegen (Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind: 190,00 EUR; bei auswärtiger Unterbringung 260,00 EUR). Für ein Auslandsstudium gilt eine höhere Einkommensgrenze (1.880,00 EUR)
- das durchschnittliche Monatseinkommen für eine/n Antragsteller/in mit eigenem Einkommen darf den Höchstbetrag von 1.370,00 EUR nicht überschreiten.
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Höhe |
Die Beihilfe liegt einkommensabhängig zwischen 300,00 EUR und 690,00 EUR pro Ausbildungsjahr. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische
Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800/22 55 22-1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Internet: http://www.ak-tirol.com
Genauere Infos:
http://www.ak-tirol.com/ >> Beihilfenübersicht |
Fristen |
1. September bis 31. März des laufenden Ausbildungsjahres |