Tirol

AK Tirol - Schülerbeihilfe und Stipendium für Studierende

Was wird gefördert

Beihilfen zum Schulbesuch bzw. Hochschulbesuch

Wer wird gefördert

  • Ausbildungsbeihilfen für Schüler im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes.
  • Stipendien für Schüler berufsbildender mittlerer und höherer Schulen (inkl. 9. Schulstufe – Polytechnische Schulen, Werkmeisterschulen und Kollegs), für Schüler allgemeinbildender höherer Schulen und für Schüler mittlerer und höherer Schulen für Berufstätige
  • für Hochschüler, Fachhochschüler und
    Studierende an Akademien bzw. zur Studienberechtigungsprüfung zugelassene Bewerber (für höchstens zwei Semester).

Voraussetzungen

  • nur Personen die arbeiterkammerumlagepflichtig sind bzw. deren Eltern arbeiterkammerumlagenpflichtig sind
  • Ausbildung (Studierende): Erststudium (Bachelor/Master) an österreichischen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen. Doktoratsstudien werden nicht gefördert (ausgenommen Medizinstudium).
  • Ausbildung (Schüler): schulische Ausbildung ab der 9. Schulstufe und Schule für Berufstätige nach dem Schulorganisationsgesetz, bestimmte Ausbildungsformen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sowie Ausbildungen nach dem Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz.
  • Beihilfen werden nur gewährt, wenn kein Anspruch auf eine sonstige finanzielle Unterstützung (update, AMS, Dienstgeber, staatliche Studienbeihilfe etc.) besteht.
  • die Netto-Einkommensgrenze von 1.490,00 EUR pro Monat (für Ehepaar/Lebensgemeinschaft/AlleinerzeiherIn mit einem Kind) darf nicht überschritten werden (Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind: 180,00 EUR; bei auswärtiger Unterbringung 250,00 EUR)
  • das durchschnittliche Monatseinkommen für eine/n Antragsteller/in mit eigenem Einkommen darf den Höchstbetrag von 1.310,00 EUR nicht überschreiten.

Höhe

Die Mindestbeihilfe beträgt pro Schul- oder Studienjahr 290,00 EUR, die Höchstbeihilfe 670,00 EUR.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22 DW 1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Internet: http://www.ak-tirol.com

Genaue Infos:
http://www.ak-tirol.com/ >> Beihilfenübersicht

Fristen

1. September bis 31. März des laufenden Schul- bzw. Ausbildungsjahres