Tirol

AK Tirol - Lehrausbildungsbeihilfe

Was wird gefördert

Lehrausbildung

Wer wird gefördert

Lehrlinge, die in einem Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnis stehen.

Voraussetzungen

  • nur Personen die arbeiterkammerumlagepflichtig sind bzw. deren Eltern arbeiterkammerumlagenpflichtig sind
  • Beihilfen werden gewährt, wenn Anspruch auf einen Lehrlingsförderungszuschuss des Landes Tirol besteht.
  • die Netto-Einkommensgrenze von 1.820,00 EUR pro Monat (für Ehepaar/Lebensgemeinschaft/AlleinerzieherIn mit einem Kind) darf nicht überschritten werden (Steigerungsbetrag für jedes weitere Kind: 180,00 EUR; bei auswärtiger Unterbringung während der gesamten Lehrzeit 250,00 EUR)

Höhe

Die Mindestbeihilfe beträgt pro Lehrjahr 290,00 EUR, die Höchstbeihilfe 670,00 EUR.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22-1515
Fax: 0512/53 40-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Internet: http://www.ak-tirol.com

Genauere Infos:
http://www.ak-tirol.com/ >> Beihilfenübersicht

Fristen

1. September bis 31. März des laufenden Schul- bzw. Ausbildungsjahres