Tirol

AK Tirol - Beihilfe zur Berufsreifeprüfung

Was wird gefördert

Beihilfe zur Berufsreifeprüfung

Wer wird gefördert

Teilnehmer an kostenpflichtigen Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung

Voraussetzungen

  • kostenpflichtige Kursvorbereitung auf die Berufsreifeprüfung
  • arbeiterkammerumlagepflichtige Beschäftigung des Antragstellers/der Antragstellerin in Tirol oder 4jährige AK-Umlage in Tirol unmittelbar vor Ausbildungsbeginn ist nachzuweisen
  • Einkommensgrenze des Antragstellers/der Antragstellerin derzeit 1.310,00 EUR pro Monat
  • Antragstellung während des Kurses (vor der letzten Teilprüfung)
  • Vorlage des Maturazeugnisses

Wie wird gefördert

Beihilfenauszahlung nach Ablegung der Matura und Vorlage des Maturazeugnisses

Höhe

Die Maximalförderung liegt einkommensgestaffelt bei 920,00 EUR und wird nur ein einziges Mal, nach Vorlage des Maturazeugnisses, ausbezahlt.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische Abteilung
6010 Innsbruck, Maximilianstraße 7
Tel.: 0800 22 55 22 DW 1515
Fax: 0512/53 40 DW 1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Mehr Infos: http://www.ak-tirol.com >> Beihilfenübersicht

Fristen

Antragstellung während des Kurses (vor der letzten Teilprüfung)