Tirol

AK Tirol - Beihilfe für die Lehrabschlussprüfung im 2. Bildungsweg

Was wird gefördert

Kurse zum Lehrabschluss

Wer wird gefördert

Die Kammer gewährt eine Beihilfe für Mitglieder der AK Tirol für
kostenpflichtige Kurse zum Lehrabschluss (wenn 75 % des Kurses absolviert werden) im 2. Bildungsweg.

Voraussetzungen

  • nur Personen die arbeiterkammerumlagepflichtig sind
  • Beihilfen werden nur gewährt, wenn kein Anspruch auf eine sonstige finanzielle Unterstützung (AMS, Dienstgeber etc.) besteht.
  • kostenpflichtige Kursvorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (für maximal zwei Semester)
  • mindestens 75 %-ige Anwesenheit im Kurs

Höhe

Absolvierung des gesamten Kurses ohne Prüfung max. 310,00 EUR,
Absolvierung des gesamten Kurses mit Prüfung max. 350,00 EUR
Die Höhe der Beihilfe kann den Kurskostenbeitrag nicht überschreiten.
Auszahlung erfolgt nur einmalig

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol - Bildungspolitische Abteilung
Maximilianstraße7, 6010 Innsbruck
Tel.: 0800 22 55 22-1515
Fax: 0512/5340-1559
E-Mail: bildung@ak-tirol.com
Internet: http://www.ak-tirol.com

Fristen

Antragstellung während des Kurses (vor der letzten Teilprüfung)