Tirol

Bildungsdarlehen Tirol

Was wird gefördert

Bildungsdarlehen zur erleichterten Finanzierung von reinen Ausbildungskosten, Kursbeiträgen, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten usw.

Darlehen speziell zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen mit Bezug auf eine mögliche künftige berufliche Selbstständigkeit: Jene Teile des Darlehens, die bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit des Förderungswerbers noch aushaften, können bei entsprechenden Nachweisen in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.

Wer wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechtem Arbeitsverhältnis
  • ArbeitnehmerInnen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikationsverbesserung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
  • WiedereinsteigerInnen und ErsteinsteigerInnen
  • FörderungswerberInnen auf dem Weg zur Unternehmensgründung

Voraussetzungen

  • Alle Förderungswerber müssen in jedem Fall die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Form von Arbeitsverhältnissen nachweisen können, die mindestens ein halbes Jahr durchgehend bestehen oder vor Antragstellung einmal bestanden haben.
  • Jeder Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Hauptwohnsitz in Tirol nachweisen.
  • Ein Darlehen kann entweder als Darlehen zur beruflichen Fortbildung oder als Darlehen zur Selbständigkeit vergeben werden.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung darf max. 3 Jahre dauern.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens 700,00 EUR und darf maximal 15.000,00 EUR kosten.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.

Höhe

Zinsfreie Darlehen in Höhe von 80 % der förderbaren Kosten bis maximal 5.000,00 EUR

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung
Heilig-Geist-Straße 7-9
A-6020 Innsbruck

Sandra Auernig
Tel.: 0512/508-3558
E-Mail: sandra.auernig@tirol.gv.at

Formularanforderung:
Tel.: 0512/508-3557
Fax: 0512/508-3584
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at

Internet: http://www.tirol.gv.at >> Bildung
(Download der Anträge möglich)

Fristen

Spätestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme einreichen.