Tirol |
Fahrtkostenbeihilfe |
Was wird gefördert |
Zuschuss
zu Fahrtkosten zum Arbeitsplatz |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Tirol und Tages- und WochenpendlerInnen |
Voraussetzungen |
- der
Förderungswerber ist nachweislich Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz
in Tirol und Tages- oder Wochenpendler
- Tagespendler: das Erreichen des Arbeitsplatzes erfolgt nur unter besonders erschwerten Bedingungen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen
- Wochenpendler: das Zurücklegen des Weges zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz ist aufgrund besonderer Umstände nur einmal wöchentlich möglich
- das Familieneinkommen, abzüglich der Familienbeihilfe darf eine bestimmte Höhe nicht übersteigen
- die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht bzw. nur für eine Teilstrecke möglich
- ein entsprechender Werksverkehr ist nicht eingerichtet
- sonstige Zuschüsse für Fahrtkosten betragen weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel
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Höhe |
- bis zu einem Betrag von 291,00 EUR jährlich in Abhängigkeit der Kilometeranzahl und der täglichen oder wöchentlichen Fahrt innerhalb oder außerhalb von Tirol
- Förderungsrichtsätze erhöhen sich um € 88,-- für das erste, um € 102,-- für das zweite, um € 117,-- für das dritte usw. im Haushalt lebende sorgepflichtige Kind, für das eine Kinderbeihilfe bezogen wird.
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung
Heilig-Geist-Str. 7-9
A-6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3557
Fax: 0512/508-3584
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Kontakt:
Barbara Geisler
Tel.: 0512/508-3576
E-Mail: barbara.geisler@tirol.gv.at
Internet: http://www.tirol.gv.at/
(Download der Anträge möglich) |
Fristen |
Antragstellung jeweils Anfang Januar bis Ende April für das abgelaufene Jahr |