Tirol |
Schulstarthilfe |
Was wird gefördert |
Zuschuss für Kinder im Pflichtschulalter von 6 – 15 Jahren bei Schulbeginn |
Wer wird gefördert |
Erziehungsberechtigte für Kinder im Pflichtschulalter |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Der Zuschuss beträgt 145,35 EUR pro schulpflichtigem Kind und wird einmal jährlich im Herbst ausbezahlt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt
der Tiroler Landesregierung Abt. JUFF-Familienreferat Michael-Gaismair-Straße 1 6020 Innsbruck Fax: 0512/508-3572 E-Mail: juff.familie@tirol.gv.at Internet: http://www.tirol.gv.at/familienreferat (Download des Antrags möglich) |
Fristen |
Einreichschluss für das Schuljahr ist jeweils Ende September des beginnenden Schuljahres. D. h. für das Schuljahr 2012/2013 ist dies der 30. September 2012. Das Ansuchen ist beim zuständigen Gemeinderat / Stadtmagistrat einzubringen |