Bund |
Leistungsstipendium |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
Leistungsstipendien sind gedacht für Studierende und AbsolventInnen, deren Studienabschluss nicht länger als zwei Semester zurückliegt, und die – gemessen an den Studienvorschriften – hervorragende Studienleistungen erbringen bzw. erbracht haben. |
Voraussetzungen |
Der/Die Studierende muss die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit, erfüllen. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde
der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ Achtung: Antrag ist nicht bei der Stipendienstelle, sondern bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu beantragen!! |