BUND

Studienbeihilfe - ESF Studienabschluss-Stipendium

Was wird gefördert

Studienabschluss

Wer wird gefördert

Studierende, die während des Studiums mindestens halbtags berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten (mit Bezug von Karenzgeld) und ihr Studienziel fast erreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Aussicht auf dieses Stipendium haben alle Studierenden, die neben einer Berufstätigkeit ihr Diplomstudium schon sehr weit gebracht haben und mit der Diplomarbeit bereits begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen haben.

Voraussetzungen

  • Kein Bezug von Studienbeihilfe in den letzten vier Jahren
  • In den letzten 48 Monaten oder 4 Jahren vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate zumindest halbbeschäftigt oder Bezug von ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Einkommensteuerbescheid). Gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt.
  • Das Diplomstudium ist bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden (oder zwei Fachprüfungen) abgeschlossen; das Thema der Diplomarbeit muss bereits übernommen worden sein. Sonderregeln gibt es für Studien ohne Diplomarbeit sowie für Studierende an nichtuniversitären Bildungseinrichtungen.
  • Aufgeben der Berufstätigkeit für die Dauer der Zuerkennung des Stipendiums
  • Es wurde noch kein anderes Studium abgeschlossen

Höhe

Die Höhe beträgt zwischen 600,00 EUR und 1.040,00 EUR im Monat, abhängig vom Ausmaß der vorangegangenen Tätigkeit.

Hinweis: Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen.

Der Zuschuss wird für die bis zum Studienabschluss benötigte Dauer, längstens jedoch für 18 Monate, gewährt und beträgt pauschal höchstens 150,00 EUR monatlich je Kind.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Studienbeihilfenbehörde der jeweiligen Bundesländer:

Internet: http://www.stipendium.at/


WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND:
Für Studierende an Lehranstalten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland:
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173 – 0
Fax: 01/60 173 – 240
E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at

STEIERMARK:
Für Studierende an Lehranstalten in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen.
Metahofgasse 30, 2. Stock
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88 – 0
Fax: 0316/81 33 88 – 20
E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at

TIROL, VORARLBERG, SÜDTIROL:
Für Studierende an Lehranstalten in Tirol und Vorarlberg, an der UMIT in Hall, an den grenznahen Universitäten in St. Gallen und Konstanz, an den grenznahen Fachhochschulen in Buchs, Kempten und Liechtenstein, sowie an den Lehranstalten in Südtirol.
Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70 (Mo-Fr 8:30-12:00
und 13:00-15:00)
Fax: 0512/57 33 70 – 16
E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at

KÄRNTEN:
Stipendienstelle Klagenfurt für Studierende an Lehranstalten in Kärnten.
Bahnhofstraße 9
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/509200
E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at

OBERÖSTERREICH:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich, an der grenznahen Universität in Passau und an der grenznahen Fachhochschule in Deggendorf.
Europaplatz 5a
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31 – 10
E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at

SALZBURG:
Stipendienstelle Salzburg für Studierende an Lehranstalten im Bundesland Salzburg, an der Privaten Medizinischen Universität Salzburg sowie an der Abteilung ME des Mozarteums Salzburg in Innsbruck und an der grenznahen Fachhochschule Rosenheim.
Paris Lodronstraße 2, 3. Stock
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 60
E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at

Fristen

Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird.