BUND |
Studienbeihilfe - ESF Studienabschluss-Stipendium |
Was wird gefördert |
Studienabschluss |
Wer wird gefördert |
Studierende, die während des Studiums mindestens halbtags berufstätig waren oder ihre Kinder betreuten (mit Bezug von Karenzgeld) und ihr Studienziel fast erreicht haben, können unter erleichterten Bedingungen ein Studienabschluss-Stipendium erhalten. Aussicht auf dieses Stipendium haben alle Studierenden, die neben einer Berufstätigkeit ihr Diplomstudium schon sehr weit gebracht haben und mit der Diplomarbeit bereits begonnen, diese aber noch nicht abgeschlossen haben. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Höhe beträgt zwischen 600,00 EUR und 1.040,00 EUR im Monat, abhängig vom Ausmaß der vorangegangenen Tätigkeit. Hinweis: Studierende, die ein Studienabschluss-Stipendium beziehen und Auslagen für die entgeltliche Betreuung ihrer Kinder haben, können einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung bekommen. Der Zuschuss wird für die bis zum Studienabschluss benötigte Dauer, längstens jedoch für 18 Monate, gewährt und beträgt pauschal höchstens 150,00 EUR monatlich je Kind. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde
der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND: Für Studierende an Lehranstalten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse 1100 Wien Tel.: 01/60 173 – 0 Fax: 01/60 173 – 240 E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at STEIERMARK: Für Studierende an Lehranstalten in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen. Metahofgasse 30, 2. Stock 8020 Graz Tel.: 0316/81 33 88 – 0 Fax: 0316/81 33 88 – 20 E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at TIROL, VORARLBERG, SÜDTIROL: Für Studierende an Lehranstalten in Tirol und Vorarlberg, an der UMIT in Hall, an den grenznahen Universitäten in St. Gallen und Konstanz, an den grenznahen Fachhochschulen in Buchs, Kempten und Liechtenstein, sowie an den Lehranstalten in Südtirol. Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/57 33 70 (Mo-Fr 8:30-12:00 und 13:00-15:00) Fax: 0512/57 33 70 – 16 E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at KÄRNTEN: Stipendienstelle Klagenfurt für Studierende an Lehranstalten in Kärnten. Bahnhofstraße 9 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/51 46 97 Fax: 0463/509200 E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at OBERÖSTERREICH: Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich, an der grenznahen Universität in Passau und an der grenznahen Fachhochschule in Deggendorf. Europaplatz 5a 4020 Linz Tel.: 0732/66 40 31 Fax: 0732/66 40 31 – 10 E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at SALZBURG: Stipendienstelle Salzburg für Studierende an Lehranstalten im Bundesland Salzburg, an der Privaten Medizinischen Universität Salzburg sowie an der Abteilung ME des Mozarteums Salzburg in Innsbruck und an der grenznahen Fachhochschule Rosenheim. Paris Lodronstraße 2, 3. Stock 5020 Salzburg Tel.: 0662/84 24 39 Fax: 0662/84 15 60 E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at |
Fristen |
Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums beginnt mit dem Ersten des Monats, den Sie in Ihrem Ansuchen bestimmen und erfolgt für längstens 18 Monate, endet aber vorzeitig, wenn das Studium früher abgeschlossen wird. |