BUND |
Studienbeihilfe - Auslandsstipendium (inkl. Reisekostenzuschuss, Sprachkurse) |
Was wird gefördert |
Auslandsaufenthalte
während des Studiums Mögliche Förderungen umfassen: a) Beihilfe für ein Auslandsstipendium |
Wer wird gefördert |
Ordentliche Studierende mit Anspruch auf Studienbeihilfe |
Voraussetzungen |
Ordentliche Studierende haben für höchstens 20 Monate (Akademien höchstens 12 Monate) Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn sie während des Auslandsstudiums Anspruch auf Studienbeihilfe haben. |
Höhe |
Die
Beihilfe beträgt abhängig von den Lebenshaltungs- und Studienkosten
im Ausland bis zu 582,00 EUR monatlich und wird zusätzlich
zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Die Höhe des Reisekostenzuschusses ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Beihilfen für Sprachkurse im Inland: Für Sprachkurse, die zur Vorbereitung von Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, gebührt ein Sprachstipendium in der Höhe von 80% der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch 363,36 EUR. Sprachkurse im Ausland: Für im Ausland mindestens zwei Wochen dauernde Sprachkurse, die unmittelbar vor Beginn des Studienaufenthaltes im jeweiligen Gastland absolviert werden und zur Vorbereitung auf Auslandsstudien dienen, welche durch eine Beihilfe für ein Auslandsstudium unterstützt werden, wird ein Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium gewährt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde
der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND: Für Studierende an Lehranstalten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse 1100 Wien Tel.: 01/60 173 – 0 Fax: 01/60 173 – 240 E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at STEIERMARK: Für Studierende an Lehranstalten in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen. Metahofgasse 30, 2. Stock 8020 Graz Tel.: 0316/81 33 88 – 0 Fax: 0316/81 33 88 – 20 E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at TIROL, VORARLBERG, SÜDTIROL: Für Studierende an Lehranstalten in Tirol und Vorarlberg, an der UMIT in Hall, an den grenznahen Universitäten in St. Gallen und Konstanz, an den grenznahen Fachhochschulen in Buchs, Kempten und Liechtenstein, sowie an den Lehranstalten in Südtirol. Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/57 33 70 (Mo-Fr 8:30-12:00 und 13:00-15:00) Fax: 0512/57 33 70 – 16 E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at KÄRNTEN: Stipendienstelle Klagenfurt für Studierende an Lehranstalten in Kärnten. Bahnhofstraße 9 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/51 46 97 Fax: 0463/509200 E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at OBERÖSTERREICH: Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich, an der grenznahen Universität in Passau und an der grenznahen Fachhochschule in Deggendorf. Europaplatz 5a 4020 Linz Tel.: 0732/66 40 31 Fax: 0732/66 40 31 – 10 E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at SALZBURG: Stipendienstelle Salzburg für Studierende an Lehranstalten im Bundesland Salzburg, an der Privaten Medizinischen Universität Salzburg sowie an der Abteilung ME des Mozarteums Salzburg in Innsbruck und an der grenznahen Fachhochschule Rosenheim. Paris Lodronstraße 2, 3. Stock 5020 Salzburg Tel.: 0662/84 24 39 Fax: 0662/84 15 60 E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at |
Fristen |
Förderungsdauer:
maximal 20 Monate (während des ganzen Studiums) Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen. Er muss Angaben über die voraussichtliche Dauer und das Programm des Studiums sowie eine Bestätigung des Vorsitzenden der Studienkommission (an Universitäten) oder der Leitung der Einrichtung (an Akademien) darüber enthalten, dass das geplante Auslandsstudium gleichwertig ist. Die Anweisung erfolgt nach Übermittlung der ausländischen Inskriptionsbestätigung. (Anmerkung: für Anträge ab dem 1. September 2005 ist für die Anweisung die Vorlage der Inskriptionsbestätigung nicht mehr erforderlich, was zu einer Verfahrensbeschleunigung führen wird.) |