Österreichweit |
Studienbeihilfe - Fahrtkostenzuschuss |
Was wird gefördert |
Fahrtkostenzuschüsse ersetzen einen Teil der Fahrtkosten, die Studierenden im Zusammenhang mit dem Studium entstehen. Fahrtkostenzuschüsse werden in drei verschiedenen Formen gewährt: a) Allgemeine Fahrtkostenzuschuss (FKZ1) b) Pendlerzuschuss (FKZ 2) c) Heimfahrtzuschuss (FKZ 3) |
Wer wird gefördert |
StudienbeihilfenbezieherInnen |
Wer wird gefördert |
a) Studierende, die am Studienort wohnen und täglich ein öffentliches Verkehrsmittel benützen b) Studierende, die während des Studiums nicht in der Gemeinde des Studienortes wohnen. c) Studierende, deren Eltern mehr als 200 km vom Studienort entfernt im Inland wohnen. Hinweis: Für verheiratete Studierende, Vollwaisen und Selbsterhalterinnen / Selbsterhalter ist ein FKZ 3 nicht vorgesehen. |
Höhe |
Die Höhe des FKZ orientiert sich unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von jährlich 50,- € an den begünstigten Studierendentarifen. a) Die Höhe des monatlichen FKZ1 beträgt je nach Standort der Bildungseinrichtung zwischen 5,00 EUR (z. B. Linz) und 15,00 EUR (z. B. Hall in Tirol) b) Der FKZ 1 erhöht sich je Kilometer Entfernung – gemessen von der Geméindegrenze des Studienortes – um einen € pro Monat. Der maximale FKZ 2 beträgt 700,- € im Studienjahr. Für Studierende, die außerhalb der „Zumutbarkeitsgrenze“ (Grundsatz: maximal eine Stunde Fahrzeit in einer Richtung) wohnen, gibt es keinen FKZ 2. (Ausnahme: Studierende, die von einer Gemeinde außerhalb der Zumutbarkeitsgrenze zum Studienort pendeln, und bereits vor dem Studienjahr 2008/09 einen FKZ 2 erhalten haben, können für dieses Studium weiterhin einen FKZ 2 in der selben Höhe wie bisher bekommen). c) Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stipendienstelle |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse 1100 Wien Tel.: 01/60 173 – 0 Fax: 01/60 173 – 240 E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at STEIERMARK: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen: Metahofgasse 30, 2. Stock 8020 Graz Tel.: 0316/81 33 88 – 0 Fax: 0316/81 33 88 – 20 E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at TIROL, VORARLBERG, SÜDTIROL: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg und am Studienzentrum der UMIT in Linz und Wien: Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/57 33 70 und 13:00-15:00) Fax: 0512/57 33 70 – 16 E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at KÄRNTEN: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten: Bahnhofstraße 9 / ab 1. Juli 2012: Nautilusweg 11: Bahnhofstraße 9 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/51 46 97 Fax: 0463/509200 E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at OBERÖSTERREICH: Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie an der Außenstelle der Johannes Kepler Universität in Rottenmann: Europaplatz 5a 4020 Linz Tel.: 0732/66 40 31 Fax: 0732/66 40 31 – 10 E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at SALZBURG: Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck: Paris Lodronstraße 2, 3. Stock 5020 Salzburg Tel.: 0662/84 24 39 Fax: 0662/84 15 60 E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at |
Fristen |
Wichtigste allgemeine Regelung:
|