BUND |
Studienbeihilfe |
Was wird gefördert |
Beihilfe zum Studium |
Wer wird gefördert |
Folgende
österreichische Staatsbürger/innen, EWR-Bürger/innen
nach EWR-Vertrag und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft,
die in Österreich gemeinsam mit zumindest einem Elternteil hier
durch wenigstens fünf Jahre vor Studienbeginn einkommensteuerpflichtig
waren und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten, sowie Konventionsflüchtlinge
können eine Studienbeihilfe erhalten:
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Voraussetzungen |
Der/die Studierende:
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Höhe |
Die Höhe der monatlichen Studienbeihilfe wird wie folgt berechnet:
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde
der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND: Für Studierende an Lehranstalten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse 1100 Wien Tel.: 01/60 173 – 0 Fax: 01/60 173 – 240 E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at STEIERMARK: OBERÖSTERREICH: |
Fristen |
Für Anträge auf Studienbeihilfe gibt es folgende Fristen: Für Studierende an medizinisch-technische Akademien und für Hebammenakademien gibt es nur eine Antragsfrist pro Studienjahr (je nach Beginn des Ausbildungsjahres nur Winter- oder Sommersemester). Bei Antragstellung außerhalb der oben genannten Fristen wird diese erst ab dem Folgemonat wirksam. |