BUND |
Gefördertes Darlehen für Studienbeiträge |
Was wird gefördert |
Darlehen für Studienbeiträge, Zinszuschuss |
Wer wird gefördert |
Studierende, die einen Studienbeitrag entrichtet haben und diesen nicht von öffentlichen Stellen ersetzt bekommen, können von den Kreditinstituten ein gefördertes Darlehen erhalten. Den Zinszuschuss können grundsätzlich alle Studierenden erhalten, die zu Studienbeginn das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
Voraussetzungen |
Die Zinszuschüsse werden für längstens 15 Semester gewährt. Nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nach Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut möglich. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit obliegt dem jeweiligen Kreditinstitut. |
Höhe |
Der Bund bezahlt ca. 0,81 % der Zinsen des jeweiligen Studenbeitrages. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung |