BUND

Gefördertes Darlehen für Studienbeiträge

Was wird gefördert

Darlehen für Studienbeiträge, Zinszuschuss

Dient ausschließlich zur Finanzierung der Studienbeiträge

Wer wird gefördert

Studierende, die einen Studienbeitrag entrichtet haben und diesen nicht von öffentlichen Stellen ersetzt bekommen, können von den Kreditinstituten ein gefördertes Darlehen erhalten.

Den Zinszuschuss können grundsätzlich alle Studierenden erhalten, die zu Studienbeginn das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen

Die Zinszuschüsse werden für längstens 15 Semester gewährt.

Nach Beendigung des Studiums ist das Darlehen zurückzuzahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nach Vereinbarung mit Ihrem Kreditinstitut möglich.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit obliegt dem jeweiligen Kreditinstitut.

Höhe

Der Bund bezahlt ca. 0,81 % der Zinsen des jeweiligen Studenbeitrages.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Internet: www.bmwf.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.stipendium.at.
Details
Über die Bedingungen für das geförderte Darlehen informiert Sie Ihr Kreditinstitut.