BUND

Studienunterstützung

Was wird gefördert

Studienunterstützung

Wer wird gefördert

Studienunterstützungen können für Studien an grenznahen Bildungseinrichtungen im Ausland, für Fernstudien sowie für Studien an bestimmten Bildungseinrichtungen in Südtirol und an bestimmten Privatuniversitäten vergeben werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Bezug orientieren sich an den Bedingungen für den Bezug einer Studienbeihilfe. Näheres über den Vergabevorgang erfahren Sie in Ihrer Stipendienstelle. Weiters können bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufes in besonderen Härtefällen studienbezogene Kosten, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien) nicht abgedeckt werden, durch eine Studienunterstützung ausgeglichen werden. So kann etwa studierenden Müttern und Vätern, denen aus der Kindererziehung besondere Studienschwierigkeiten entstehen, durch überbrückende Unterstützung die Wiedereingliederung in das Studienförderungssystem ermöglicht werden. In besonderen Härtefällen können auch Wohnkosten ersetzt werden. Für Studienbeihilfen-
bezieher/innen können auch kürzere Studienaufenthalte im Ausland unterstützt werden. Aufwändungen, die nicht studienbezogen sind (Kosten für Eigenheime, Kredit-
rückzahlungen, Arzthonorare, etc.), können jedoch nicht ersetzt werden. Vergabevorgang Entsprechend begründete Ansuchen können bei Ihrer Stipendienstelle oder beim zuständigen Bundesministerium eingebracht werden.  

Höhe

Die Höhe der Studienunterstützung wird im Einzelfall individuell festgelegt.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Zuständig sind

  • für die Vergabe von Studienunterstützungen an Studierende an grenznahen Bildungseinrichtungen im Ausland, Fernuniversitäten, Bildungseinrichtungen in Südtirol und Privatuniversitäten: jeweilige Stipendienstellen
    Internet: http://www.stipendium.at/

  • für die Vergabe von Studienunterstützungen zum Ausgleich von Härtefällen für Studierende an Universitäten, Universitäten der Künste, Theologischen Lehranstalten, Fachhochschul-Studiengängen, Pädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit und Konservatorien: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung , Abt. VII/8, Minoritenplatz 5, 1014 Wien; http://www.bmwf.gv.at

  • für die Vergabe von Studienunterstützungen zum Ausgleich von Härtefällen für Studierende an Medizinisch-technischen Akademien und Hebammenakademien:
    Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Abt. I/B/6, Bundesamtsgebäude, Radetzkystraße 2, 1030 Wien.

Zeitraum

Informationen erteilen die angegebenen Stellen