BUND |
Studienunterstützung |
Was wird gefördert |
Studienunterstützung |
Wer wird gefördert |
Studienunterstützungen können für Studien an grenznahen Bildungseinrichtungen im Ausland, für Fernstudien sowie für Studien an bestimmten Bildungseinrichtungen in Südtirol und an bestimmten Privatuniversitäten vergeben werden. |
Voraussetzungen |
Die Voraussetzungen für
den Bezug orientieren sich an den Bedingungen für den Bezug einer
Studienbeihilfe. Näheres über den Vergabevorgang erfahren
Sie in Ihrer Stipendienstelle. Weiters können bei Vorliegen einer
sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufes in besonderen
Härtefällen studienbezogene Kosten, die durch andere Förderungsmaßnahmen
(etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien) nicht abgedeckt werden,
durch eine Studienunterstützung ausgeglichen werden.
So kann etwa studierenden
Müttern und Vätern, denen aus der Kindererziehung besondere
Studienschwierigkeiten entstehen, durch überbrückende Unterstützung
die Wiedereingliederung in das Studienförderungssystem ermöglicht
werden. In besonderen Härtefällen können auch Wohnkosten
ersetzt werden. Für Studienbeihilfen- bezieher/innen können auch kürzere Studienaufenthalte im Ausland unterstützt werden. Aufwändungen, die nicht studienbezogen sind (Kosten für Eigenheime, Kredit- rückzahlungen, Arzthonorare, etc.), können jedoch nicht ersetzt werden. Vergabevorgang Entsprechend begründete Ansuchen können bei Ihrer Stipendienstelle oder beim zuständigen Bundesministerium eingebracht werden. |
Höhe |
Die Höhe der Studienunterstützung wird im Einzelfall individuell festgelegt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Zuständig sind
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Zeitraum |
Informationen erteilen die angegebenen Stellen |