Österreichweit |
Studienbeihilfe - Selbsterhalterstipendium |
Was wird gefördert |
Beihilfe zum Studium |
Wer wird gefördert |
Studierende, die sich vor dem erstmaligen Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens 7.272,00 EUR jährlich „selbst erhalten“ haben. In diesem Fall ist das elterliche Einkommen nicht zu berücksichtigen, ein günstiger Studienerfolg wird auch hier verlangt. |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Die Höhe des SAS ist abhängig vom Ausmaß der vorangegangenen Beschäftigung. Es gilt der Grundsatz, je höher die wöchentliche Arbeitszeit, desto höher ist auch das Stipendium. Bei nicht gleichmäßiger Beschäftigung wird ein durchschnittliches Beschäftigungsausmaß ermittelt. Zur Festlegung der Höhe des SAS kommen drei Kategorien zur Anwendung:
Wie lange das SAS ausbezahlt wird hängt davon ab, wie viele Semesterstunden oder Prüfungen auf den erfolgreichen Studienabschluss noch fehlen. Zwei Varianten sind möglich:
|
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer: Internet: http://www.stipendium.at/ WIEN, NIEDERÖSTERREICH, BURGENLAND: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland: Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse 1100 Wien Tel.: 01/60 173 – 0 Fax: 01/60 173 – 240 E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at STEIERMARK: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen: Metahofgasse 30, 2. Stock 8020 Graz Tel.: 0316/81 33 88 – 0 Fax: 0316/81 33 88 – 20 E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at TIROL, VORARLBERG, SÜDTIROL: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg und am Studienzentrum der UMIT in Linz und Wien: Andreas-Hofer-Strasse 46, 2. Stock 6020 Innsbruck Tel.: 0512/57 33 70 und 13:00-15:00) Fax: 0512/57 33 70 – 16 E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at KÄRNTEN: Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten: Bahnhofstraße 9 / ab 1. Juli 2012: Nautilusweg 11: Bahnhofstraße 9 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/51 46 97 Fax: 0463/509200 E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at OBERÖSTERREICH: Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie an der Außenstelle der Johannes Kepler Universität in Rottenmann: Europaplatz 5a 4020 Linz Tel.: 0732/66 40 31 Fax: 0732/66 40 31 – 10 E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at SALZBURG: Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck: Paris Lodronstraße 2, 3. Stock 5020 Salzburg Tel.: 0662/84 24 39 Fax: 0662/84 15 60 E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at |
Fristen |
Für Anträge auf Studienbeihilfe gibt es folgende Fristen: Wintersemester: 20. September – 15. Dezember Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai Ausnahmen: Für Studierende an medizinisch-technische Akademien und für Hebammenakademien gibt es nur eine Antragsfrist pro Studienjahr (je nach Beginn des Ausbildungsjahres nur Winter- oder Sommersemester). Bei Antragstellung außerhalb der oben genannten Fristen wird diese erst ab dem Folgemonat wirksam. |