Steiermark

Implacementstiftung IMP Pflege

Was wird gefördert?

Besetzung der gemeldeten offenen Stellen im Pflegebereich durch arbeitssuchende Personen, die im Rahmen der IMP Pflege eine Ausbildung als PflegehelferIn absolvieren.

Wer wird gefördert?

steirische Pflegeeinrichtungen

Voraussetzungen

Pflegeeinrichtungen müssen:

  • dem AMS ihre offenen Stelle im Pflegebereich melden
  • ihre künftigen MitarbeiterInnen gemeinsam mit dem AMS bzw. den beauftragten Partnern auswählen
  • einen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb abschließen
  • sich an der Ausbildung finanziell und als Ausbildungsbetrieb aktiv beteiligen
  • die Auszubildenden nach absolvierter Ausbildung in einer Einrichtung gem. Paragraph 18(6) AlVG in ein Dienstverhältnis übernehmen
  • je TeilnehmerIn einen monatlichen Beitrag von 220,00 EUR für die Dauer der Ausbildung zahlen

Förderart

Teilweise Übernahme von Ausbildungs- und Lohnkosten

Höhe

Das Unternehmen bezahlt je TeilnehmerIn einen monatlichen Beitrag von 220,00 EUR für die Dauer der Ausbildung. Das Arbeitsmarktservice übernimmt das Arbeitslosengeld bzw. die Beihilfe zur Deckung zum Lebensunterhalt. Die Ausbildungskosten übernehmen das Land Steiermark, das AMS Steiermark und die Unternehmen.

TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung idR Schulungsarbeitslosengeld des AMS Steiermark und einen monatlichen Zuschuss von 40,00 EUR durch den Träger; zusätzlich sind sie laut AlVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

AMS Steiermark – Regionale Geschäftsstellen

Regionale Geschäftsstellen des AMS Steiermark sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/neu/4125.htm

Informationen für interessierte Unternehmen:
Träger IMP Pflege
alea & partner GmbH
Petrifelderstraße 109
8041 Graz
Tel.: 0316/22 80 55
E-Mail: office@alea.co.at

Fristen

Die Dauer der Ausbildung beträgt 12 Monate.