Steiermark |
Job Connect |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
Unternehmen und Institutionen mit Sitz in der Steiermark |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ |
JOBCONNECT Anträge sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA11A, Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz, einzubringen. |
Fristen | Anträge für den Lohnkostenzuschuss können frühestens 9 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses, Anträge für den Qualifizierungszuschuss frühestens 12 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses eingebracht werden. |