Steiermark |
Bildungskarenz Plus - Steiermark |
Was wird gefördert |
Weiterbildungskosten – 1 Jahr Bildungskarenz Spezialförderung – befristet vom 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2010 |
Wer wird gefördert |
Steirische Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Wohnsitz in der Steiermark beruflich weiterbilden möchten. ArbeitnehmerInnen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen möchten |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Das Land Steiermark refundiert dem Unternehmen 25% der bislang nicht geförderten Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 1.250,00 EUR; die restlichen 75% trägt das Unternehmen. Der/die ArbeitnehmerIn erhält während der Bildungskarenz vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 EUR täglich. |
Förderungsträger/ |
Den Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen, nachdem der/die ArbeitnehmerIn wieder beschäftigt ist, unter Vorlage der Rechnung beim Land Steiermark. Amt der Steiermärkischen Landesregierung Mehr Info: AMS Steiermark |
Fristen | Anträge können zwischen 01.01.2009 und 31.12.2010 eingebracht werden. |