Steiermark

Bildungskarenz Plus - Steiermark

Was wird gefördert

Weiterbildungskosten – 1 Jahr Bildungskarenz

Spezialförderung – befristet vom 1. 1. 2009 bis 31. 12. 2010

Wer wird gefördert

Steirische Unternehmen, die Arbeitskräfte mit Wohnsitz in der Steiermark beruflich weiterbilden möchten.

ArbeitnehmerInnen, die Bildungskarenz in Anspruch nehmen möchten

Voraussetzungen

  • Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ununterbrochener Dauer
  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung.
  • Während der Bildungskarenz ist die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 366,33 EUR) nicht überschritten wird.
  • Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Unternehmen
Wichtig: Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz plus bestehen Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.

Höhe

Das Land Steiermark refundiert dem Unternehmen 25% der bislang nicht geförderten Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 1.250,00 EUR; die restlichen 75% trägt das Unternehmen.

Der/die ArbeitnehmerIn erhält während der Bildungskarenz vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch 14,53 EUR täglich.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Den Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen, nachdem der/die ArbeitnehmerIn wieder beschäftigt ist, unter Vorlage der Rechnung beim Land Steiermark.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8011 Graz-Burg
Tel.: 0316/877-0
Fax: 0316/877-2294
E-Mail: post@stmk.gv.at |

Mehr Info: AMS Steiermark

Fristen

Anträge können zwischen 01.01.2009 und 31.12.2010 eingebracht werden.