Steiermark

ZAM-Implacementstiftung

Was wird gefördert

Rekrutierung und Qualifizierung von neuen, weiblichen Mitarbeiterinnen

Wer wird gefördert

Steirische Betriebe, Vereine etc. jeder Größe mit offen Stellen, die beabsichtigen, gemeinsam mit dem AMS Steiermark rekrutierte künftige Mitarbeiterinnen nach ihrer Ausbildung und Qualifzierung im Rahmen einer Stiftungseinrichtung gemäß §18(6) AlVG in ihrem Unternehmen zu beschäftigen und bereit sind, sich an den Maßnahmenkosten zu beteiligen.

Voraussetzungen

  • Interessentinnen/potenzielle Bewerberinnen: Alter mind. 18 Jahre, wohnhaft in der Steiermark, welche keine Ausbildung bzw. eine Ausbildung absolviert haben, die am Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt/nicht mehr verwertbar ist oder welche ihre bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Mit der Bereitschaft, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Zudem muss diese bei ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldet sein und die Zustimmung haben, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren.
  • Auswahl neuer Mitarbeiterinnen aus beim AMS Stmk arbeitslos vorgemerkten und durch die ZAMs vorbereiteten Personen, gemeinsam mit dem Unternehmen
  • Es muss sich eindeutig um ein Ausbildungsverhältnis handeln, arbeitsvertragsähnliche Bestand-teile (z. B. Überstunden) dürfen nicht vereinbart bzw. praktiziert werden.
  • Ausbildung basiert auf einem Ausbildungsvertrag und einem Bildungsplan.
  • Theoretische und praktische Ausbildung bis max. 12 Monate (je nachdem ob es sich um eine traditionelle oder nichttraditionelle Ausbildung handelt).
  • Ausnahme: Nichttraditionelle Ausbildungen mit LAP können bis zur max. Lehrdauer gefördert werden. Die Ausbildung beinhaltet mind. 30% Theorie bei Ausbildungen ohne LAP und mind. 20% Theorie bei Ausbildungen mit LAP.
  • Die Ausbildung muss mindestens 25 Wochenstunden betragen.

Höhe

Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung in der Regel Schulungs¬arbeitslosengeld seitens AMS.

Das Unternehmen bezahlt pro Teilnehmerin einen einmaligen Aufnahmebetrag von 400,00 EUR und monatlich einen Beitrag von 400,00 EUR (für Vollzeitbeschäftigte) und 350,00 EUR (für Teilzeitbeschäftigte) für die Dauer (einige Monate bei Aufschulungen und Teilqualifzierungen bis 18 Monate bei einer Lehre) der Stiftungsteilnahme.

Wichtige Zusatzinformation:
Teilzeit = Ausmaß von 25-29 Wochenstunden
Vollzeit = Ausmaß von 30-40 Wochenstunden
Unter 25 Wochenstunden sind keine Stiftungsausbildungen möglich.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice. Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS:
Link: www.ams.at

Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
http://www.ams.at/sfa/sfags.html

Programmabwichlung:
ZAM-Stiftung

Bahnhofstraße 20
8570 Voitsberg
Kontakt: Geschäftsführung: Anny-Lori Sperl;
pA *Zentrum für Ausbildungsmanagement (ZAM), Frauen für Frauen,
Marktplatz 1
8724 Spielberg
Tel: 03512-71099-13

Firsten

Informationen beim AMS bzw. bei der ZAM-Stiftung erhältlich.