Steiermark |
ZAM-Implacementstiftung |
Was wird gefördert |
Rekrutierung und Qualifizierung von neuen, weiblichen Mitarbeiterinnen |
Wer wird gefördert |
Steirische Betriebe, Vereine etc. jeder Größe mit offen Stellen, die beabsichtigen, gemeinsam mit dem AMS Steiermark rekrutierte künftige Mitarbeiterinnen nach ihrer Ausbildung und Qualifzierung im Rahmen einer Stiftungseinrichtung gemäß §18(6) AlVG in ihrem Unternehmen zu beschäftigen und bereit sind, sich an den Maßnahmenkosten zu beteiligen. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die TeilnehmerInnen erhalten während der Ausbildung in der Regel Schulungs¬arbeitslosengeld seitens AMS. |
Förderungsträger/ |
Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS: Programmabwichlung: |
Firsten |
Informationen beim AMS bzw. bei der ZAM-Stiftung erhältlich. |