Steiermark |
Studienbeihilfe des Landes Steiermark - Auslandsstipendium |
Was wird gefördert |
Für die Durchführung eines a) Postgraduate-Studiumsb) Forschungsaufenthaltes c) Joint Study Programmes d) Studienaufenthaltes sowie für ein e) Gesamtstudium im Ausland werden Auslandsstudienbeihilfen vergeben |
Wer wird gefördert |
StudentInnen und StudienabsolventInnen die ein Auslandsstudium planen |
Voraussetzungen |
Für a), b) und e) gilt:
Für c) und d) gilt zusätzlich:
Hinweis: für ERASMUS-Aufenthalte im Ausland sowie für die Absolvierung eines Auslandspraktikums ist eine zusätzliche Landesförderung nicht möglich. |
Höhe |
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Förderungsträger/ |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Fristen |
Antragstellung vor Antritt des Auslandsaufenthalts |