Steiermark |
Studienbeihilfe des Landes Steiermark - Begabtenstipendium |
Was wird gefördert |
Studium an einer steirischen Universität oder Hochschule |
Wer wird gefördert |
StudentInnen mit sehr gutem Studienerfolg; der gleichzeitige Bezug eines Bundesstipendiums ist möglich |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Stipendium richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen und wird pro Studienjahr vergeben. Laufzeit der Unterstützung: längstens drei Jahre (d. h. eine dreimalige Genehmigung ist möglich) |
Förderungsträger/ |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Fristen |
Einreichung zwischen 15. Februar und 15. Mai des jeweiligen Studienjahres |