Steiermark |
Studienbeihilfe des Landes Steiermark - Normalstipendium |
Was wird gefördert |
Studium an einer steirischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule |
Wer wird gefördert |
StudentInnen, die vom Bund aus minder bedeutenden Gründen (z. B. Gehaltszusammenlegungen der geschiedenen Eltern, kurzfristige Studienzeitüberschreitungen etc.) kein Bundesstipendium erhalten |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Fristen |
Einreichung zwischen 15. Februar und 15. Mai des jeweiligen Studienjahres |