Steiermark

Implacementstiftung 45+

Was wird gefördert

Qualifizierung Arbeitsloser über 45 Jahren

Wer wird gefördert

Alle Unternehmen, die MitarbeiterInnen über 45 Jahren beschäftigen wollen

Voraussetzungen

  • Steirisches Unternehmen
  • Beteiligung an den Maßnahmenkosten
  • Verpflichtung zur Übernahme der MitarbeiterInnen nach Ausbildung
  • TeilnehmerInnen dürfen in den letzten 12 Monaten nicht beim Ausbildungsbetrieb beschäftigt gewesen sein.
  • gemeinsame Auswahl der neuen Mitarbeiter aus den beim AMS Steiermark arbeitslos Vorgemerkten durch das Unternehmen und das AMS
  • Entwicklung von Bildungsplänen je künftigem/r MitarbeiterIn entsprechend den Betriebserfordernissen
  • theoretische und praktische Ausbildung max. sechs Monate
  • monatlicher Qualifizierungsbeitrag des Unternehmens während der Zeit der Arbeitsanbahnung (ca. 40 % des künftigen Bruttobezuges)
  • Arbeitsprobe von ein bis zwei Wochen

Förderart

Teilweise Übernahme von Ausbildungs- und Lohnkosten

Höhe

  • StiftungsteilnehmerInnen erhalten eine Leistung aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und sind laut AlVG arbeitslosen-, unfall- und pensionsversichert.
  • das teilnehmende Unternehmen bezahlt im Falle einer Arbeitsanbahnung einen monatlichen Qualifizierungsbeitrag, der in etwa 40% des künftigen Bruttomonatsgehalts des/der Mitarbeiters/-in ausmacht; alle übrigen Kosten trägt die Stiftung
  • während der Arbeitsprobe keine Kosten für das Unternehmen

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Träger:
move-ment Personal- und Unternehmensberatung GmbH
8010 Graz, Nibelungengasse 54, Tel.: 0316/34 84 02-0

 Informationen:
AMS Steiermark – Regionale Geschäftsstellen
Regionale Geschäftsstellen des AMS Steiermark sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/neu/4125.htm

Fristen

laufend