Steiermark |
Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung |
Was wird gefördert |
Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten |
Wer wird gefördert |
Beschäftigte ohne Lehrabschluss, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen |
Voraussetzungen |
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Höhe |
100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung |
Förderungsträger/ |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/ |
Fristen |
laufend |