Steiermark

Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung

Was wird gefördert

Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten

Wer wird gefördert

Beschäftigte ohne Lehrabschluss, die die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
  • Absolvierung eines Vorbereitungslehrganges für die außerordentlichen Lehrabschlussprüfung
  • Verrechnung erfolgt über die jeweilige Bildungsinstitution

Höhe

100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen)
Dietrichsteinplatz 15
8010 Graz
Tel.: 0316/877-7908
Fax: 0316/877-5165

Email: fa11a@stmk.gv.at
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/

Fristen

laufend