Steiermark

ZUKUNFTS!REICH

Was wird gefördert

SFG unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von „Zukunftsfitness“ – durch die
  • Förderung ganzheitlicher Strategieentwicklungsprozesse (durch externe Beratung) und darauf aufbauend deren
  • Implementierung im Betrieb (z. B. Qualifizierungsmaßnahmen von UnternehmerInnen, Fach-, Schlüssel- & Führungskräften).

Wer wird gefördert

Kleinste, kleine und mittlere steirische Unternehmen (KMU) Produktions- und bis 249 MitarbeiterInnen, wenn sie einer dieser Branchen angehören: industriell-gewerbliche Produktions- und Handwerksbetriebe, exportorientierte Handels¬betriebe, innovative unternehmensbezogene DienstleisterInnen.

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Hauptstandort bzw. Betriebsstätte in der Steiermark
  • Für eine Förderung im Rahmen dieses Förderungsprogramms kommen Unternehmen in Frage, welche die erforderliche Gewerbeberechtigung bzw. eine dieser gleichzusetzenden Berufsberechtigung
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein. Darüber hinaus müssen 25 % des förderbaren Projektvolumens in Form von Eigenmitteln bzw. nicht geförderten Fremdmitteln nachgewiesen werden.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss durch geeignete Unterlagen belegt werden.
  • Weiters gelten die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem EU-Wettbewerbsrecht und der EU-Strukturpolitik.
  • Das Förderansuchen muss vor Projektbeginn bei der SFG eingelangt sein. Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind, werden nicht anerkannt.
  • BEACHTEN SIE: Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu mind. 25 % beteiligt ist. Darüber hinaus behält sich die SFG aus wirtschaftspolitischen, ethischen oder moralischen Gründen vor, einzelne Branchen von der Förderung auszunehmen.

Höhe

  • Im Modul Beratung liegt die Förderungsquote bei max. 40 % der anrechenbaren externen Beratungskosten (35 % Basisförderung plus 5 % Regionalbonus), diese liegen bei max. 30.000 EUR.
  • Im Modul Betriebliche Qualifizierung liegt die Förderungsquote bei max. 50 % der anrechenbaren externen Qualifizierungskosten (45 % Basisförderung plus 5 % Regionalbonus), sie liegen bei max. 30.000 EUR
  • Für UnternehmensberaterInnen, die als FörderungswerberInnen auftreten, reduziert sich die Beratungskostenförderung um die Hälfte.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. (SFG)
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Kontakt:
Bettina Schweiger (Projektmanagerin)
Tel.: 0316/70 93 – 209
E-Mail: bettina.schweiger@sfg.at oder foerderung@sfg.at
Internet: http://www.sfg.at

Fristen

Die Einreichung des Förderansuchens hat vor Projektbeginn zu erfolgen. Programm läuft bis 31.12.2013. Eine Antragstellung im Rahmen dieses Förderungsprogramms ist längstens bis 30.09.2013 (einlangend bei der SFG) möglich.