Steiermark

ZUKUNFTS!REICH

Was wird gefördert

  • Beratungsprojekte zur Entwicklung einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie
  • betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen die sich aus diesen Beratungsprojekten ergeben

 

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere steirische Produktions- und Handwerksbetriebe, so wie exportorientierte Handelsbetriebe und unternehmensbezogene Dienstleistungsunternehmen

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Hauptstandort bzw. Sitz der Geschäftsleitung in der Steiermark haben und die SchulungsteilnehmerInnen am Standort in der Steiermark ständig beschäftigt sind und
  • im Jahresdurchschnitt weniger als 250 ArbeitnehmerInnen beschäftigten und
  • einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. EUR oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. EUR erreichen, und
  • das Unabhängigkeitskriterium erfüllen
  • keine Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeit und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt zu 25 % oder mehr beteiligt ist.
  • „De minimis”-Regel ist einzuhalten: unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren Förderungen bis derzeit max. 200.000,00 EUR
  • Das Förderansuchen muss vor Projektbeginn bei der SFG eingelangt sein. Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind, werden nicht anerkannt.

Höhe

  • externe Beratungskosten bis max. 50.000,00 EUR: bis zu 70% der Beratungskosten
  • externe Qualifizierungskosten bis max. 20.000,00 EUR je SchulungsteilnehmerIn:
    bis zu 60% der Qualifizierungskosten für allgemeine Höherqualifizierung
    bis zu 30 % der Qualifizierungskosten bei spezieller Höherqualifizierung

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Bettina Schweiger
Tel.: 0316/70 93 – 209
E-Mail: bettina.schweiger@sfg.at
Internet: http://www.sfg.at

Fristen

Programm läuft bis 31.12.2013