Steiermark |
AK Stmk - Beihilfe zur Berufsreifeprüfung |
Was wird gefördert? |
Ablegung der Berufsreifeprüfung und der erforderlichen Vorbereitungskurse |
Wer wird gefördert? |
Mitglieder der Arbeiterkammer Steiermark, die die Berufsreifeprüfung positiv absolviert haben. |
Voraussetzungen |
Ausgenommen von der Beilhilfe sind Lehrlinge mit aufrechtem Lehrverhältnis und Teilnehmer/innen am Bundesmodell „Berufsmatura“ bzw. daran angelehnten Fördermodellen der Bundesländer. |
Höhe |
einmalig 220,00 EUR |
Förderungsträger/ |
Kammer für Arbeiter und Angestellte |
Firsten |
Laufend; Antrag an die AK nach Ablegung der Berufsreifeprüfung; spätestens sechs Monate nach Ablegung der Berufsreifeprüfung |