Steiermark |
AK Stmk - Karenzbildungskonto |
Was wird gefördert? |
Weiterbildungsmaßnahmen während der Karenzzeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Konkret: VHS- und bfi-Kurse , die jobfit machen (z. B. Sprach- und EDV-Kurse) und im jeweiligen Programm mit „AK-Logo“ gekennzeichnet sind. |
Wer wird gefördert? |
Mitglieder der AK Steiermark, die sich in Elternkarenz befinden |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
einmalig 1.000,00 EUR. Der Betrag wird auf ein namentlich gekennzeichnetes Sparbuch gutgeschrieben, von dem die Kursgebühren abgebucht werden. Ein etwaiges Restguthaben erlischt mit Ende der arbeitsrechtlichen Elternkarenz (mit dem 2. Geburtstag des Kindes). Achtung: Mit dem Verlust des Sparbuchs erlischt auch das Guthaben |
Förderungsträger/ |
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark |
Fristen |
Laufend: Abholung des namentlich gekennzeichneten Sparbuches bei der AK; ACard und Bestätigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeldbezug sind mitbringen. |