Steiermark

Outplacementstiftung - Arbeitsstiftung

Was wird gefördert?

Qualifizierungsmaßnahmen, die bereits im Frühstadium von Arbeitslosigkeit bzw. bei absehbarer Arbeitslosigkeit einer größeren Personengruppe aufgrund von Personalabbau gemeinsam mit einem oder mehreren betroffenen Unternehmen getroffen werden.

Beinhalten: Neuorientierung am Arbeitsmarkt, Unterstützung bei der aktiven Jobsuche, Aus- und Weiterbildungen aber auch durch Unterstützung bei Unternehmensgründungen.

Maßnahmenkatalog beinhaltet u. a.:

  • Auf- und Weiterqualifizierungen vorhandener Kenntnisse
  • Ausbildungen in Lehrberufen mit Lehrabschlussprüfung
  • Ausbildungen im Rahmen des zweiten Bildungsweges
  • Qualifizierung am Arbeitsplatz
  • Ausbildung an Schulen und Fachhochschulen
  • Ausbildungen in privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung
  • Unternehmensgründung

Wer wird gefördert?

Arbeitslos gemeldete ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben

Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Arbeitsstiftung ist Arbeitslosigkeit, der Anspruch auf Arbeitslosengeld (der auf Basis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert wird) und die Abklärung der Vermittelbarkeit.
  • Finanzierung einer Arbeitsstiftung ist das Ergebnis eines Aushandlungsprozesses zwischen Unternehmensleitung, Belegschaftsvertretern und allfälligen Fördergebern (Arbeitsmarktservice, Land, Gemeinden …)
  • Eine Arbeitsstiftung entsteht durch einen Konsens der innerbetrieblichen Sozialpartner mit der Betriebsführung. Die Entscheidung trifft die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nach einer positiven arbeitsmarktpolitischen Beurteilung gemeinsam mit den Sozialpartnern.

Höhe

Unternehmensstiftung:
Mitfinanzierung durch das Arbeitsmarktservice bei den Kosten für die Zuwendung zur Abdeckung schulungsbedingter Mehraufwendung in der Höhe von 35 % (bei einer Maßnahmendauer von höchstens 6 Monaten). Der Finanzierungsbeitrag des Arbeitsmarktservice beschränkt sich auf die Gewährung von Stiftungs-Arbeitslosengeld für höchstens 156 Wochen, in begründeten Fällen max. 209 Wochen.

Insolvenzstiftung:
Mitfinanzierung durch das Arbeitsmarktservice für die Berufsorientierungs- und Aus- und Weiterbildungskosten in der Höhe bis 60 %. Zusätzlich wird Stiftungs-Arbeitslosengeld für höchstens 156 Wochen, in begründeten Fällen max. 209 Wochen bezahlt.

Regionalstiftung/Zielgruppenstiftung/Branchenstiftung:
Mitfinanzierung durch das Arbeitsmarktservice für die Berufsorientierungs- und Aus- und Weiterbildungskosten in der Höhe bis 35 %. Zusätzlich wird Stiftungs-Arbeitslosengeld für höchstens 156 Wochen, in begründeten Fällen max. 209 Wochen gewährt.

Leistungen für die StiftungsteilnehmerInnen:
Für die Dauer der Stiftungsteilnahme wird der Fortbezug des Arbeitslosengeldes gewährt. Die Bezugsdauer verlängert sich um höchstens 156 Wochen bzw. in begründeten Fällen um 209 Wochen. Zusätzlich erhält jede TeilnehmerIn ein Stipendium. Jeder/e TeilnehmerIn ist kranken- und unfallversichert. Der ursprüngliche Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unberührt.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Steiermark
Brigitte Heumann
Abteilung für Service für Unternehmen
Babenbergerstraße 33
8020 Graz
Tel.: 0316/7081/354
E-Mail: brigitte.heumann@ams.at
Internet: http://www.ams.at/stmk

Fristen

laufend