Steiermark

TRIALITY

Was wird gefördert?

Überbetriebliche Zusatzausbildung von Jugendlichen in Berufen der Bereiche Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik, Holztechnik und Informationstechnologie

  • Überbetriebliche Zusatzausbildung von Jugendlichen in 33 verschiedenen Berufen der Bereiche Elektro-, Holz-Metall- und Kommunikationstechnik u. a.
  • externe Kosten der überbetrieblichen, fachbezogenen Weiterbildung für Lehrlinge im Ausmaß von min. 20 - max. 28 Wochen, verteilt über die gesamte Lehrzeit
  • externe Kosten des Coaching
  • die Personalkosten der Lehrlinge
    (Lehrlingsentschädigung)

Wer wird gefördert?

  • innovative industriell-gewerbliche Produktionsbetriebe sowie
  • innovative unternehmensbezogene Dienstleistungs-unternehmen in den steirischen Stärkefeldern Energie- und Umwelttechnik, Holz/Papier/Holzbau, TIME, Werkstoffe und Automotive/ Mobilität - insbesondere KMU

Voraussetzungen

  • erforderliche Gewerbeberechtigung
  • Ausbildungsberechtigung lt. §2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) für die genannten Lehrberufe
  • ausgenommen sind Unternehmen aus den Bereichen Tourismus und Freizeit und Personalverleihfirmen.

Förderart

Zuschüsse zu den Ausbildungskosten und Lehrlingsentschädigungen

Höhe

Für KMU 100 % der Kosten der überbetrieblichen Ausbildung.
Für Großunternehmen 70 % der überbetrieblichen Ausbildung.

Pro Unternehmen steht pro Durchgang eine max. Förderungssumme iHv 70.000,00 EUR zur Verfügung. Die Hälfte der Förderung wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert (EFRE).

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
Nikolaiplatz 2, 8020 Graz
Bettina Schweiger
Tel.: 0316/70 93 – 209
E-Mail: bettina.schweiger@sfg.at
Internet: http://www.triality.at

Fristen

Programm läuft bis 31.12.2013