Steiermark

Implacementstiftung für steirische Unternehmen

Was wird gefördert?

Integration von arbeitslosen ArbeitnehmerInnen und Abdeckung offener Stellen durch eine nachfrageorientierte und arbeitsplatzgenaue Ausbildung

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die gemeinsam mit dem AMS rekrutierte künftige MitarbeiterInnen nach Ausbildung im Rahmen einer Stiftungseinrichtung in ihrem Unternehmen beschäftigen werden.

Voraussetzungen

  • Steirisches Unternehmen
  • Meldung offener Stellen an das AMS; die offene Stelle kann nicht unmittelbar durch das AMS besetzt werden
  • Beteiligung an den Maßnahmenkosten
  • Verpflichtung zur Übernahme der MitarbeiterInnen nach Ausbildung
  • TeilnehmerInnen dürfen in den letzten 12 Monaten nicht beim Ausbildungsbetrieb beschäftigt gewesen sein.
  • Gemeinsame Auswahl der neuen Mitarbeiter aus den beim AMS Steiermark arbeitslos Vorgemerkten durch das Unternehmen und das AMS
  • Entwicklung von Bildungsplänen je künftigem/r MitarbeiterIn entsprechend den Betriebserfordernissen
  • Theoretische und praktische Ausbildung max. sechs Monate
  • Ausbildungsverhältnis Theorie-Praxis beträgt mindestens 50% Theorie
  • Teilnehmende Unternehmen zahlen je TeilnehmerIn einen Aufnahmebeitrag von 400,00 EUR und einen monatlichen Beitrag von 400,00 EUR für die Dauer der Stiftungsteilnahme

Förderart

Teilweise Übernahme von Ausbildungs- und Lohnkosten

Höhe

  • TeilnehmerInnen erhalten Schulungsarbeitslosengeld
  • Gesamtprogramm wird zu 50% aus Unternehmensbeiträgen und zu je 25% aus Mitteln des AMS und des Landes Steiermark finanziert.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

AMS Steiermark – Regionale Geschäftsstellen

Regionale Geschäftsstellen des AMS Steiermark sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/neu/4125.htm

Fristen

laufend