Steiermark

Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Was wird gefördert

berufsbezogene Höherqualifizierungen, persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills), wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, etc. Schlüsselqualifikationen, wie Sprachen, EDV, etc.
ausgenommen: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse

Wer wird gefördert

  • Lehrlinge bis zum Alter von 25 Jahren
  • LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren
  • Das Vorliegen von Betreuungspflichten erhöht die Altersgrenze um jeweils 2 Jahre pro Kind.
  • Die Leistung des Präsenzdienstes/Zivildienstes erhöht die Altersgrenze um dessen maximale Dauer.

Voraussetzungen

  • aufrechtes Lehrverhältnis bei Lehrlingen bzw. erfolgreicher Lehrabschluss einer betrieblichen Lehre
  • Beginn des Kurses vor Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Kosten pro Kurs von mindestens 200,00 EUR, die selbst und nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen wurden
  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
  • Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss

Höhe

Bis zu 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 500,00 EUR
Dieser Betrag kann pro Lehre bzw. abgeschlossener Lehre beantragt werden (z. B. bei zwei Lehren sind dies 1.000,00 EUR).

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen)
Dietrichplatz 15
8010 Graz
Tel.: 0316/877-7914 oder 7920
Fax: 0316/877-5165
Email: fa11a@stmk.gv.at
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/

Fristen

innerhalb von 3 Monaten nach Kursabschluss