Steiermark |
Bildungsscheck für Lehrlinge und LehrabsolventInnen |
Was wird gefördert |
berufsbezogene Höherqualifizierungen,
persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills), wie Kommunikations-
und
Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, etc.
Schlüsselqualifikationen, wie Sprachen, EDV, etc. ausgenommen: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Bis zu 50
% der Kurskosten, maximal jedoch 500,00 EUR Dieser Betrag kann pro Lehre bzw. abgeschlossener Lehre beantragt werden (z. B. bei zwei Lehren sind dies 1.000,00 EUR). |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen) Dietrichplatz 15 8010 Graz Tel.: 0316/877-7914 oder 7920 Fax: 0316/877-5165 Email: fa11a@stmk.gv.at Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/ |
Fristen |
innerhalb von 3 Monaten nach Kursabschluss |