Steiermark |
Bildungsscheck
für Lehrlinge und Lehrabsolventen/-absolventinnen |
Was wird gefördert |
- berufsbezogene Höherqualifizierungen
- persönlichkeitsbezogene Qualifizierungen (Soft skills), wie Kommunikations- und Teamfähigkeit, Rhetorik, Präsentation, etc.
- Schlüsselqualifikationen, wie Sprachen, EDV, etc.
- Ausgenommen sind: Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Hobby- und Freizeitkurse
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Wer wird gefördert |
- Lehrlinge bis zum Alter von 25 Jahren
- LehrabsolventInnen bis zum Alter von 25 Jahren
- Das Vorliegen von Betreuungspflichten erhöht die Altersgrenze
um jeweils 2 Jahre pro Kind.
- Die Leistung des Präsenzdienstes/Zivildienstes erhöht die
Altersgrenze um dessen
maximale Dauer.
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Voraussetzungen |
- aufrechtes Lehrverhältnis bei Lehrlingen bzw. erfolgreicher Lehrabschluss
einer
betrieblichen Lehre
- Beginn des Kurses vor Vollendung des 25. Lebensjahres
- Kosten pro Kurs von mindestens 200,00 EUR, die selbst und nicht vom
Unternehmen oder
Dritten getragen wurden
- Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
- Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Kursabschluss
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Höhe |
- Gesamtförderung beträg max. 500,00 EUR pro Lehrabschluss bzw. Lehre
- Bis zu 50 % der Kurskosten, die Kosten müssen pro Kurs mind. 200,00 EUR betragen und dürfen nicht vom Unternehmen od. Dritten getragen werden.
- Der Bildungsscheck kann auch in Tranchen, d.h. für mehrere Kurse bis zu einer Gesamthöhe von 500,00 EUR in Anspruch genommen werden.
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen)
Dietrichplatz 15
8010 Graz
Tel.: 0316/877-7914, 7920, 3466 oder 3438
Fax: 0316/877-5165
Email: fa11a@stmk.gv.at
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/ |
Fristen |
Antragseinreichung innerhalb von 3 Monaten nach Kursabschluss.
Die Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
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