Steiermark |
AK-Bildungsscheck |
Was wird gefördert |
Fortbildungen
bei der steirischen Volkshochschule (VHS) und beim steirischen Berufsförderungsinstitut
(bfi) für alle EDV-Kurse, für alle Sprachkurse, für
alle persönlichkeitsbildenden Kurse sowie für Gesundheitskurse *in den Programmen von VHS und bfi sind alle anrechenbaren Kurse extra kennzeichnet. |
Wer wird gefördert |
Alle steirischen AK-Mitglieder, der 50-Euro-Bildungs- Scheck kann aber auch an den Ehepartner/die Ehepartnerin oder den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin sowie an die Kinder weitergegeben werden. |
Voraussetzungen |
AK-Mitgliedschaft (AK Steiermark) |
Höhe |
pro Semester 50,00 EUR (2 x jährlich) |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14 8020 Graz Tel: 05/7799-0 Fax: 05/7799-2387 E-Mail: info@akstmk.net Internet: http://www.akstmk.at/ |
Fristen |
jeweiliges Kalenderjahr |