Steiermark |
AK-Beihilfen für Schüler und Studenten |
Was wird gefördert |
Schulbeihilfe, Studienbeihilfe |
Wer wird gefördert |
SchülerInnen, StudentInnen oder ihre unterhaltspflichtigen Eltern bzw. gesetzliche Vertreter/innen |
Voraussetzungen |
Mitgliedschaft eines Elternteils bei der Arbeiterkammer Steiermark
Besuch einer Schule, Universität, Fachhochschule oder Hochschule
Das Bruttojahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Beihilfen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark werden jeweils nur für 1 Kind bzw. 1 Person pro Familie gewährt. |
Höhe |
Schulbeihilfe: Sie beträgt 200,00 EUR pro Schuljahr. Voraussetzung ist der Besuch einer berufsbildenden mittleren/höheren Schule oder einer allgemeinbildenden höheren Schule ab der 9. Schulstufe oder der Besuch einer Schule für Berufstätige. Studienbeihilfe: Sie beträgt 240,00 EUR pro Studienjahr. Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch einer österreichischen Universität, oder öffentlichen Akademie oder einer Fachhochschule oder Hochschule. *Sollten innerhalb der Einreichfrist so viele Anträge eingebracht werden, dass das dafür zur Verfügung stehende Gesamtbudget nicht ausreicht, so behält sich die Kammer vor, die Höhe der einzelnen Beihilfen zu senken. Zweitstudien oder postgraduale Ausbildungen können nicht gefördert werden. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Steiermark 8020 Graz, Hans Resel-Gasse 8-14, Tel.: 05/7799-2351 Fax: 05/7799-2387 E-Mail: bjb@akstmk.net sowie jede Außenstelle der steirischen Arbeiterkammer Internet: http://www.akstmk.at |
Fristen |
Förderunganträge für das Schuljahr 2011/2012 sind ab Mitte Oktober 2011 zu stellen. Einreichfrist: bis 15. Jänner 2012 |