Steiermark

AK-Beihilfen für Schüler und Studenten

Was wird gefördert

Schulbeihilfe, Studienbeihilfe

Wer wird gefördert

SchülerInnen, StudentInnen oder ihre unterhaltspflichtigen Eltern bzw. gesetzliche Vertreter/innen

Voraussetzungen

Mitgliedschaft eines Elternteils bei der Arbeiterkammer Steiermark
  • • Arbeiter/innen oder Angestellte, ASVG-Pensionisten, Arbeitslose, die vorher AK-umlagepflichtig waren
  • SchülerInnen und StudentInnen, die selbst in der Steiermark über einen längeren Zeitraum arbeiterkammerumlagepflichtig sind oder waren (Ferialarbeit zählt nicht!!)

Besuch einer Schule, Universität, Fachhochschule oder Hochschule

  • ab der 9. Schulstufe, Polytechnische Schulen, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen, allgemeinbildende höhere Schulen, Schulen für Berufstätige (nicht Berufsschule)
  • Fachhochschule, Hochschule oder Universität

Das Bruttojahreseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

Beihilfen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark werden jeweils nur für 1 Kind bzw. 1 Person pro Familie gewährt.

Höhe

Schulbeihilfe:
Sie beträgt 200,00 EUR pro Schuljahr. Voraussetzung ist der Besuch einer berufsbildenden mittleren/höheren Schule oder einer allgemeinbildenden höheren Schule ab der 9. Schulstufe oder der Besuch einer Schule für Berufstätige.

Studienbeihilfe:
Sie beträgt 240,00 EUR pro Studienjahr. Voraussetzung ist der erfolgreiche Besuch einer österreichischen Universität, oder öffentlichen Akademie oder einer Fachhochschule oder Hochschule.

*Sollten innerhalb der Einreichfrist so viele Anträge eingebracht werden, dass das dafür zur Verfügung stehende Gesamtbudget nicht ausreicht, so behält sich die Kammer vor, die Höhe der einzelnen Beihilfen zu senken.

Zweitstudien oder postgraduale Ausbildungen können nicht gefördert werden.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
8020 Graz, Hans Resel-Gasse 8-14,
Tel.: 05/7799-2351
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: bjb@akstmk.net

sowie jede Außenstelle der steirischen Arbeiterkammer

Internet: http://www.akstmk.at

Fristen

Förderunganträge für das Schuljahr 2011/2012 sind ab Mitte Oktober 2011 zu stellen. Einreichfrist: bis 15. Jänner 2012