Salzburg |
Bildungskarenz Plus - Sbg |
Was wird gefördert |
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungskarenz im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden und höchstens 12 Monaten. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Salzburg, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Salzburg Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren |
Voraussetzungen |
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Höhe |
50 % der Ausbildungskosten bis max. 3.000,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen. |
Förderungsträger/ |
Amt der Salzburger Landesregierung Internet: http://www.salzburg.gv.at Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein. Den 50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Sozialressort des Landes Salzburg. |
Fristen | Das Land Salzburg stellt im Landeshaushalt 2011 einen Betrag von 150.000,00 EUR für die Bildungskarenz plus zur Verfügung. Wird dieser Betrag vorzeitig ausgeschöpft, erfolgen keine weiteren Förderungen mehr. Entscheidend für die Mittelvergabe ist ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens des Förderungsantrages. |