Salzburg |
Bildungsscheck des Landes Salzburg |
Was wird gefördert |
Berufsbezogene Bildungsmaßnahmen zur Um- oder Höherqualifizierung : ausschließlich Kurskosten; Kosten für Fahrt, Unterkunft, Unterrichtsmaterialien oder Prüfungsgebühren sind nicht förderbar. Studiengebühren sowie Kosten für Ausbildungen, die mit einem akademischen Titel (zB. Magister, Diplomingenieur, Master, etc.) abschließen, werden nicht ersetzt. |
Wer wird gefördert |
Alle Personen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg. Akademiker/innen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer es handelt sich um Wiedereinsteiger/innen (Personen, die nach familiär bedingter Unterbrechung den Wiedereinstieg bzw. Neueinstieg ins Berufsleben anstreben). |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt
der Salzburger Landesregierung Abteilung Soziales (Bildungsscheck) Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg bildungsscheck@salzburg.gv.at Kontakt: Gerhard Walcher: Tel.: 0662/80 42 – 36 81 E-Mail: g.walcher@salzburg.gv.at oder Edith Böhm Tel.: 0662/80 42 – 36 07 E-Mail: edith.böhm@salzburg.gv.at Download des Antrages unter: http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck |
Fristen |
Anträge sind am PC auszufüllen und ONLINE innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Weiterbildung bzw. der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung einzubringen! |