Salzburg

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Was wird gefördert

Berufsbezogene Bildungsmaßnahmen: ausschließlich Kurskosten; keine Fahrt- oder Unterkunftskosten, keine Unterrichtsmaterialien

Wer wird gefördert

Alle Personen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg. Akademiker/innen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer es handelt sich um Wiedereinsteiger/innen (Personen, die nach familiär bedingter Unterbrechung den Wiedereinstieg bzw. Neueinstieg ins Berufsleben anstreben).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte muss sich im Bundesland Salzburg befinden.
  • keine höhere Ausbildung (d. h. AkademikerInnen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind WiedereinsteigerInnen)
  • Maßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen
  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, die im laufenden Förderzeitraum (Kalenderjahr) beantragt werden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
  • • Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung bzw. nach der Prüfung eingebracht werden.
Bildungsträger:
Es werden nur Kurse gefördert, die von Schulen, Akademien, Unis oder Fachhochschulen oder von folgenden Bildungsträgern angeboten werden:
  • im Land Salzburg: Erwachsenenbildungseinrichtungen mit zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI, ...)
  • außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen

Höhe

  • Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Kurskosten, bis zu einem Höchstbetrag von 830,00 EUR(für den Zeitraum 2008 – 2011)
  • Vorbereitung und Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung beträgt der Höchstbetrag  1.000,00 EUR.
  • Für Lehrlinge beträgt der Höchstbetrag für die Förderung der Berufsreifeprüfung ebenfalls 1.000,00 EUR.
  • Personen über 50 Jahre sowie Personen über 20 Jahre ohne Berufsausbildung erhalten 50% der Kurskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250,00 EUR.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Salzburger Landesregierung
Referat 3/06 Sozialplanung
Fanny-von-Lehnert-Straße 1
5020 Salzburg
Kontakt:
Gerhard Walcher:
Tel.: 0662/80 42 – 36 81
E-Mail: g.walcher@salzburg.gv.at
oder
Edith Böhm
Tel.: 0662/80 42 – 36 07
E-Mail: edith.böhm@salzburg.gv.at

Download des Antrages unter:
http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck

Fristen

Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung bzw. der Prüfung eingebracht werden!