Salzburg |
Bildungsscheck des Landes Salzburg |
Was wird gefördert |
Berufsbezogene Bildungsmaßnahmen: ausschließlich Kurskosten; keine Fahrt- oder Unterkunftskosten, keine Unterrichtsmaterialien |
Wer wird gefördert |
Alle Personen mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte im Bundesland Salzburg. Akademiker/innen sind von der Förderung ausgeschlossen, außer es handelt sich um Wiedereinsteiger/innen (Personen, die nach familiär bedingter Unterbrechung den Wiedereinstieg bzw. Neueinstieg ins Berufsleben anstreben). |
Voraussetzungen |
Es werden nur Kurse gefördert, die von Schulen, Akademien, Unis oder Fachhochschulen oder von folgenden Bildungsträgern angeboten werden:
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt
der Salzburger Landesregierung Referat 3/06 Sozialplanung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 5020 Salzburg Kontakt: Gerhard Walcher: Tel.: 0662/80 42 – 36 81 E-Mail: g.walcher@salzburg.gv.at oder Edith Böhm Tel.: 0662/80 42 – 36 07 E-Mail: edith.böhm@salzburg.gv.at Download des Antrages unter: http://www.salzburg.gv.at/bildungsscheck |
Fristen |
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Ende der Weiterbildung bzw. der Prüfung eingebracht werden! |